Neubau Kreisstraße 40n in Kamen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 025
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kreisstraße 40n in Kamen
Neubau der Kreisstraße 40 n in Kamen
Kreisstraße 40n zwischen Westicker Str. und Dortmunder Allee 59174 Kamen
Aufgrund der zukünftigen Aufhebung des Bahnübergangs Südkamener Straße erfolgt der Neubau der Kreisstraße 40n zwischen der Westicker Straße (K40) und der Dortmunder Allee (L663). Die Straße wird jeweils mit einem Kreisverkehrsplatz an die oben genannten Straßen angeschlossen und durch ein Trogbauwerk unterhalb der Bahnlinie Dortmund - Hamm geführt.
Einzelhinweise:
- ca. 46.000 m³ Bodenaushub (Trogbauwerk, Straßen- und Kanalbau)
- ca. 7.610 m² Bohrpfahlwand
- ca. 4.507 t HEB 200 Stahlträger
- ca. 11.165 m³ Stahlbeton
- ca. 5.820 m³ Füllbeton
- ca. 40.245 m² Gussasphalt (d= 3,5 cm)
- ca. 40.245 m² Asphaltbeton (d= 4,0 cm)
- ca. 3.361 m Rohre (unterschiedliche Typen und Durchmesser)
- ca. 12.800 m² Asphaltfahrbahn
- ca. 5.100 m² Asphaltradweg
- ca. 1.600 m² Pflasterflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen
Bescheinigungen und Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
siehe Befähigung zur Berufsausübung
-Berufshaftpflichtversicherung mit der folgenden Mindestdeckung: [Betrag gelöscht] Euro
-Nachweis des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr verlangt.
siehe Befähigung zur Berufsausübung
- drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit je mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragssumme
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto 5 % der Gesamtauftragssumme (brutto).
Für Mängelansprüche beträgt die Sicherheit 3 % der Abrechnungssumme (brutto).
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird über diese Vergabeplattform durchgeführt.
Zur Erstellung des Angebotes ist die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Aktualisierungen, Ergänzungen und weitere Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Um am Verfahren teilnehmen zu können (z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Die Nichtberücksichtigung aktualisierter Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform, Bereich "Angebot". Die Abgabe per Post, E-Mail, Fax, über den Bereich "Kommunikation" dieser Plattform, usw. ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DRPC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.