Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Lüftung - Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Lüftung - Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Installation von raumlufttechnischen Anlagen auf dem Dach der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster. Die Halle wird über die Lüftungsanlagen H1.1 Halle und H1.2 Halle versorgt. Der Konferenzbereich über die Anlage K1 Konferenz und die Technik- und Nebenräume im Konferenzbereich über die Anlage K2 Konferenz Nebenräume.
Die Halle wird über die Lüftungsanlagen H1.1 Halle und H1.2 Halle versorgt. Der Konferenzbereich wird über die Anlage K1 versorgt und die Technik- und Nebenräume im Konferenzbereich über die Anlage K2.
Die Anlage H1.1 befindet sich auf dem Dach des Nordwest Flügels. Die Lüftungsanlage mit 6.000m³/h hat die folgenden Komponenten: Filter, Ventilator, Wärmerückgewinnung, Changeover Wärmetauscher, Schalldämpfer.
Die Abluftabsaugung erfolgt über Kanalgitter im Abluftrohr, das sich entlang dem oberen Wandbereich der Halle im Nordwestbereich befindet.
Die Zuluft wird über Weitwurfdüsen in die Halle eingeblasen, die sich an dem Rohr befinden, das am oberen Bereich der Wand Südwest Flügel entlang befestigt ist. Der Eingangsbereich Besucher wird ebenfalls über diese Anlage versorgt.
Die Anlage 1.2 befindet sich auf dem Dach des Südost Flügels. Die Lüftungsanlage mit 6.000m³/h hat die folgenden Komponenten: Filter, Ventilator, Wärmerückgewinnung, Changeover Wärmetauscher, Schalldämpfer.
Die Abluftabsaugung erfolgt über Kanalgitter im Abluftrohr, das sich entlang dem oberen Wandbereich der Halle im Südostbereich befindet.
Die Zuluft wird über Weitwurfdüsen in die Halle eingeblasen, die sich an dem Rohr befinden, das am oberen Bereich der Wand Nordost Flügel entlang befestigt ist. Der Ausgangsbereich Besucher ist ebenfalls an diese Anlage angeschlossen.
Die Anlage K1 steht auf dem Dach des Südost. Flügels und versorgt die beiden Konferenzräume, den Konferenzeingang und das Foyer im Obergeschoss. Die Lüftungsanlage mit 8.445m³/h hat die folgenden Komponenten: Filter, Erhitzer, Kühler, Ventilator, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer.
Der Abluftkanal wird nach Eintritt in das Obergeschoß in drei Stränge für die Bereiche Konferenz 1, Konferenz 2 und Eingang/Foyer aufgeteilt. Jeder Strang erhält einen Konstantvolumenstromregler mit anschließendem Schalldämpfer. Die Abluft wird über Gitter im seitlichen Deckenversprung der Konferenzräume oder Gittern in der Abhangdecke abgesaugt.
Die Kanalaufteilung gilt auch für die Zuluft, die über Luftdurchlässe in der Abhangdecke eingebracht wird.
Die Anlage K2 steht auf dem Dach des Nordost Flügels und versorgt die WC Bereiche Konferenz im Obergeschoss und die Technik- und Nebenräume im Erdgeschoss. Die Lüftungsanlage mit Zuluft/Abluft 1.355m³/h/ 1.245m³/h hat die folgenden Komponenten: Filter, Erhitzer, Kühler, Ventilator, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer. Das Luftnetz besteht aus Kanälen und Rohren.
Die Zu-und Abluft erfolgt über Tellerventile. Zum Luftmengenabgleich haben einzelne Stränge Drosselklappen und im WC Bereich sind Telefonieschalldämpfer eingesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Generell: Bieter haben die Anforderungen nach Ziff. III.1.1, 1.2 und 1.3 zu erfüllen. Für Bietergemeinschaften ist zusätzlich eine gesamtschuldnerische Haftung zu erklären, Details siehe Ziff. 5 des Vordrucks 212 EU. Unterauftragnehmer und Eignungsleiher sind mit dem Angebot zu benennen. Auf Verlangen sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Details siehe Ziff. 6 des Vordrucks 212 EU.
2.) Eigenerklärung des Bieters zu Regiereintragungen, insbesondere Handelsregister, Handwerksrolle, IHK. Auf Anforderung sind Bestätigungen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK. Details siehe Formblatt 124.
1.) Generell: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung nach Ziff. III.1.1 bis III.1.3 durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifizierungsnummer.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
2.) Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Details siehe Formblatt 124.
1.) Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen. Auf Anforderung sind drei Referenznachweise mit näheren Angaben vorzulegen, insbesondere Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Referenzgebers. Details siehe Formblatt 124.
2.) Eigenerklärung, dass genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Anforderung sind die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem Leitungspersonal. Details siehe Formblatt 124.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgten, und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.