Stark- und Schwachstromanlagen Schmiedestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0198
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stark- und Schwachstromanlagen Schmiedestraße
Stark- und Schwachstromanlagen
Schmiedestraße, Düsseldorf
- Lieferung und Montage einer Trafokompaktstation mit 630 kVA Leistung - Lieferung und Montage zweier NSHV und ca. 16 Unterverteilungen - Lieferung und Montage von ca. 20.000 m Kabel und Leitungen unterschiedlichster Querschnitte - Lieferung und Montage von ca. 1500 Leuchten - Lieferung und Montage von ca. 8 RWA-Anlagen - Lieferung und Montage einer Evakuierungslautsprecheranlage mit ca. 500 Lautsprechern - Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage mit Ca. 700 Rauchmeldern - Lieferung und Montage einer BOS Anlage - Lieferung und Montage eines EDV-Netzes mit rd. 20.000 m EDV Leitung - Lieferung und Montage einer Antennenanlage mit ca. 5 Anschlüssen - Lieferung und Montage einer Einbruchmeldeanlage mit rd. 50 Meldern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stark- und Schwachstromanlagen Schmiedestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die
Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.