Leitstellentische mit Zubehöhr Referenznummer der Bekanntmachung: B19.14 - 0163/19/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]421
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitstellentische mit Zubehöhr
Lieferung von Leitstellentischen mit Zubehör
variable Abnahmenenge
Los 1
Rahmenvereinbarung über eine variable Menge
• 100 Stück Leitstellentische in der Abmessung 2500x1200mm
• 60 Stück Leitstellentische in der Abmessung 2000x1200mm
• Abbau und fachgerechte Entsorgung von 160 Stück Leitstellentischen
Die Mindestabnahmemenge beträgt 3 Leitstellentische.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Bestellung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
feste Abnahmemenge Bundespolizeidirektion 11 Berlin
Los 2
Auftrag über eine feste Abnahmemenge für die Bundespolizeidirektion 11 Berlin
• 8 Stück Leitstellentische
Option
Mehrpreis für eine aktive Belüftung des Technikunterbaus
Mehrpreis für die Erweiterung des Bedienpults um Funktionsschalter
Abbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Leitstellentische
Im Los 2 wird keine Rahmenvereinbarung, sondern ein Auftrag ausgeschrieben.
feste Abnahmemenge Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Los 3,
Auftrag über eine feste Abnahmemenge für die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
• 19 Stück Leitstellentische
• 1 Stück Zwischentisch
Mehrpreis für eine aktive Belüftung des Technikunterbaus
Mehrpreis für die Erweiterung des Bedienpults um Funktionsschalter
Mehrpreis für eine konkave Ausformung der Tischplatte auf der Anwenderseite
Mehrpreis für eine zweite Monitorebene
Abbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Leitstellentische
Im Los 3 wird keine Rahmenvereinbarung, sondern ein Auftrag ausgeschrieben.
feste Abnahmemenge Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Los 4
Auftrag über eine feste Abnahmemenge für die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
• 3 Stück Leitstellentische
Mehrpreis für eine aktive Belüftung des Technikunterbaus
Mehrpreis für die Erweiterung des Bedienpults um Funktionsschalter
Abbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Leitstellentische
Im Los 4 wird keine Rahmenvereinbarung, sondern ein Auftrag ausgeschrieben.
feste Abnahmemenge Bundespolizeiinspektion Flensburg
Los 5,
Auftrag über eine feste Abnahmemenge für die Bundespolizeiinspektion Flensburg
• 3 Stück Leitstellentische
Mehrpreis für eine aktive Belüftung des Technikunterbaus
Mehrpreis für die Erweiterung des Bedienpults um Funktionsschalter
Abbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Leitstellentische
Im Los 5 wird keine Rahmenvereinbarung, sondern ein Auftrag ausgeschrieben.
feste Abnahmemenge Bundespolizeiinspektion Berlin Hauptbahnhof
Los 6,
Auftrag über eine feste Abnahmemenge für die Bundespolizeiinspektion Berlin Hauptbahnhof
• 2 Stück Leitstellentische
Mehrpreis für eine aktive Belüftung des Technikunterbaus
Mehrpreis für die Erweiterung des Bedienpults um Funktionsschalter
Abbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Leitstellentische
Im Los 6 wird keine Rahmenvereinbarung, sondern ein Auftrag ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz (nur für Los 1)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit für Teilnahmeanträge zum Los 1 ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leitstellentische) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Jahresumsätze und Beschäftigte der letzten 3 Geschäftsjahre"
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Anzahl der Beschäftigten (nur für Los 1)
Qualitätssicherungssystem
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit
• mindestens 3 geeigneten Referenzen für Teilnahmeanträge zum Los 1 und/oder 3
• mindestens 2 geeigneten Referenzen für Teilnahmeanträge zum Los 2, 4, 5 und/oder 6
in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Wenn Sie sich auf den Losbereich 1/3 UND den Losbereich 2/4/5/6 bewerben reichen 3 geeignete Referenzen aus.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Lieferung und Montage von Leitstellentischen mit folgendem Umfang je Referenz:
• für Teilnahmeanträge zum Los 1 und / oder 3 mind. 50.000€ netto Auftragsvolumen
• für Teilnahmeanträge zum Los 2, 4, 5 und / oder 6 mind. 30.000€ netto Auftragsvolumen
• für Teilnahmeanträge zu allen Losen mind. 50.000€ netto Auftragsvolumen
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Anzahl der Beschäftigten (nur für Los 1)
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Teilnahmeanträge zum Los 1 ist die Anzahl der Beschäftigten für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig über den gesamten Jahreszeitraum hinweg beschäftigt wurden, muss mindestens 5 Personen in jedem Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Jahresumsätze und Beschäftigte der letzten 3 Geschäftsjahre".
Qualitätssicherungssystem (für alle Lose)
Der Bewerber muss ein Qualitätssicherungssystem unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Zum Nachweis muss der Bewerber eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 (oder gleichwertig) einreichen. Alternativ kann der Bewerber eine Beschreibung des betrieblichen Qualitätssicherungssystems beifügen, aus der die Art und Weise der Umsetzung der Qualitätssicherung hervorgeht. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass das Qualitätssicherungssystem den Anforderungen der ISO 9001 entspricht.
Der Bewerber kann sich für das Qualitätssicherungssystem zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. des Herstellers) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bewerber muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zu Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Für diesen Nachweis ist die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zum Punkt III 1.3
Referenzen
Es sind nur 2 bzw. 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Kalkulation des Angebotes für Los 2 bis 6 ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt.
Mit dem Angebot sind zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung je 2 Muster der angebotenen Dekore für die Tischoberflächen und für die Metalloberflächen einzureichen.
Das Formblatt Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten ist vom Bieter, entsprechend seiner Nachweisführung über die Herkunft der angebotenen Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dies Forderung entfällt, sofern der Materialwert der eingesetzten Holzprodukte weniger als 2000€ netto geträgt. Sofern dies auf ihr Angebot zutrifft, weisen Sie bitte darauf hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.