SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0300/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung)
Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentets für Laienanwendung
RV Los 1
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Das "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre oder Sonderzulassung für den Verwendungszweck verfügen. Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 7 Mio. Stück) zu decken, werden zwei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt sechs Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je drei Monate. Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen. Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen. - Los 1: BMI, Bundespolizei BAMF und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests - Los 2: THW, BKA und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests Verpackungseinheit Einzelpackungen: Die Tests sind in Packungen mit 1 bzw. 2 Tests pro Packung und 5 Tests pro Packung anzubieten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt.
Die Ermittlung der wirtschaftlichsten bedingungsmäßigen Angebote je Los erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass die Bieter zwar für beide Lose Angebote einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten können. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen: Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der
Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei dem anderen Los nicht mehr berücksichtigt. Sollten je Los mehrere Angebote eingegangen sein, aber ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, werden zuerst die Angebote für Los 1 ausgewertet. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält für dieses Los den Zuschlag und wird bei der Zuschlagserteilung der übrigen Lose nicht mehr berücksichtigt. Sodann erfolgt die Auswertung für Los 2. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält für
dieses Los den Zuschlag.
RV Los 2
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Das "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre oder Sonderzulassung für den Verwendungszweck verfügen. Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 7 Mio. Stück) zu decken, werden zwei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt sechs Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je drei Monate. Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen. Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen. - Los 1: BMI, Bundespolizei BAMF und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests - Los 2: THW, BKA und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests Verpackungseinheit Einzelpackungen: Die Tests sind in Packungen mit 1 bzw. 2 Tests pro Packung und 5 Tests pro Packung anzubieten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt.
Die Ermittlung der wirtschaftlichsten bedingungsmäßigen Angebote je Los erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Zuschlagslimitierung:
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass die Bieter zwar für beide Lose Angebote einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten können. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen: Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der
Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei dem anderen Los nicht mehr berücksichtigt. Sollten je Los mehrere Angebote eingegangen sein, aber ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, werden zuerst die Angebote für Los 1 ausgewertet. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält für dieses Los den Zuschlag und wird bei der Zuschlagserteilung der übrigen Lose nicht mehr berücksichtigt. Sodann erfolgt die Auswertung für Los 2. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält für
dieses Los den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Pflicht für die Dienststellen ihren Beschäftigten Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen (§ 5 Corona-ArbSchV) besteht ein dringender Bedarf der Behörden im Geschäftsbereich daran, den ab ca. Juli bestehenden mittelfristigen Bedarf an Schnelltests zur Selbstanwendung zu decken. Daher ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Praha 9
NUTS-Code: CZ010 Hlavní město Praha
Postleitzahl: 19016
Land: Tschechien
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genannte Auftragswert 0,01 € erfolgt aus technischen Gründen. Auf die Veröffentlichung des Auftragswertes wird verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.