Beschaffung von Labortischen incl. Stromversorgungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5537-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Labortischen incl. Stromversorgungssysteme
Beschaffung von Labortischen incl. Stromversorgungssysteme für ein Berufskolleg einschließlich Aufbau und Montage.
Bielefeld
Beschaffung von Labortischen incl. Stromversorgungssysteme für ein Berufskolleg einschließlich Aufbau und Montage.
Die komplette Aufstellung, Verbindung und Verankerung der Tischsysteme hat vor Ort vom Auftragnehmer zu erfolgen.
Die Inbetriebnahme vor Ort wird nach VDE 0100 Teil 600 seitens des Auftraggebers durchgeführt. Die Ausstattung der zu beschaffenden Tischsysteme muss daher den hierfür erforderlichen technischen Standards genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Labortischen incl. Stromversorgungssysteme für ein Berufskolleg einschließlich Aufbau und Montage
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine ausführliche technische Dokumentation der ausgeschriebenen Artikel in ihrem Endmontagestand einschließlich Prospektmaterial ist dem Angebot beizufügen. Die vollständige Lieferung und Montage muss innerhalb von spätestens 12 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen. Nach Aufhebung des Loses 1 (Labortische incl. Stromversorgungssysteme) des Offenen Verfahrens vom 24.07.2020 handelt es sich um ein erneutes Offenes Verfahren über diese Leistung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ97EQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]