Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.04 - 99104/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze (Los 1)
Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über "Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze".
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen, welche aus softwaretechnischen
Gründen auf 2 Vergabeverfhren (VV) aufgeteilt wurden.
VV: 1 IT-Netz-Infrastrukturen (Los1)
VV: 2 IT-Netz-Technologieentwicklung, Cloud Computing, Virtualisierung und mobile Kommunikation
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert
von [Betrag gelöscht] Euro (netto) abgerufen werden.
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachwei-ses. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbe-dingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 6 geeigneten Projektreferenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die eingereichten Referenzen müssen mindestens sechs unterschiedliche Beratungsfelder gemäß der Leistungsbeschreibung abdecken.
• Mindestens drei der sechs einzureichenden Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,
• Jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letz-ten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bis-her erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es sind 6 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:
• Projektinhalt und Projektziele
• die durchgeführten Beratungsleistungen (Übergeordnete Tätigkeiten wie Projektmanagement, Qualitätssicherung etc. sind separat auszuweisen),
• Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,
• die erzielten Beratungsergebnisse und
• die eingesetzten Methoden und Werkzeuge
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an.
Die "Referenzbeschreibung" (ab Seite 2 der Anlage) sollte einen Umfang von maximal 2 DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. An-gaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Qualitätsmanagementsystem:
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderung an das Qualitätsmanagement vergleichbar EN ISO 9000 ff. erfüllt und auf Nachfrage der Vergabestelle eine Beschreibung liefert.
Projektmanagement:
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises für mindestens fünf Mitarbeiter Projektzertifizierungen im Bereich PMI, Prince 2 oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
Aldb GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof München
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespolizeipräsidium
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundessozialgericht
Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Bundesverwaltungsgericht
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Archäologisches Insitut
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Patent- und Markenamt
Eisenbahn-Bundesamt
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Friedrich-Loeffler-Institut
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nordwest
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Ost
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Süd
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Südwest
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle West
Generalzolldirektion - Zollkriminalamt
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Max Rubner-Institut
Nationale Anti Doping Agentur
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert-Koch-Institut
Stiftung Haus der kleinen Forscher
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
THW-Bundesvereinigung e.V.
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft
Verbaucherzentrale Bundesverband e.V.
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.