Vergabe von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 08-2021/VW/MK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medienanstalt-nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.medienanstalt-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein sechsgeschossiges Bürogebäude. Die LFM NRW ist Teileigentümerin des ersten von drei Bauabschnitten und nutzt hier die Flächen im EG, 1 OG und 2 OG) mit ca. 2.600 qm Gesamtfläche.
Im Rahmen des Umbaus sollen die Räumlichkeiten insbesondere durch den Einsatz von Glaselementen ein größeres, helleres, transparenteres und vor allem kommunikativeres Erscheinungsbild erhalten.
Insgesamt sollen Einheiten geschaffen werden, welche sowohl Rückzugsmöglichkeiten für Einzelarbeiten, als auch Flächen für Gruppenarbeiten sowie Sozialflächen für einen Informationsaustausch bieten.
Die Landesanstalt für Medien NRW beabsichtigt die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 8, zu vergeben.
Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es werden maximal 10 Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt. Haben sich mehr als 10 Bewerber beworben, die alle Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen max. 10 Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der in dem Vordruck Eignungsanforderungen angegebenen Unternehmensreferenzen. Im Rahmen der Auswahl der Bewerber wird der Auftraggeber in einer Gesamtschau die Qualität der Unternehmensreferenzen am Maßstab der Aussagekraft in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Komplexität bewerten. Je mehr vergleichbare Unternehmensreferenzen der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegeben hat und je höher die jeweilige Vergleichbarkeit dieser Unternehmensreferenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist, desto besser werden die Unternehmensreferenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung insgesamt bewertet. Berücksichtigt wird in diesem Rahmen auch, ob der Bewerber bereits Erfahrungen mit Covid-19 Vorgaben im Rahmen von Bürogestaltungen bzw. generell Erfahrungen mit Covid-19 Vorgaben im Rahmen von Planungen gemacht hat. Bei weniger als 10 geeigneten Bewerbern wird das Vergabeverfahren mit allen verbleibenden Teilnehmern fortgeführt und alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt:
- Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1-2 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
- Leistungsstufe II: Leistungsphasen 3-4 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
- Leistungsstufe III: Leistungsphase 5 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
- Leistungsstufe IV: Leistungsphasen 6-7 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
- Leistungsstufe V: Leistungsphase 8 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber verlangt, dass die Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzugeben.
Der Bewerber muss nach §§ 67, 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Ein geeigneter Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist dann als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen im Wege einer Eigenerklärung (wahrheitsgemäß) zu erklären, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss der Verpflichtungen aus dem ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Außerdem hat der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) zu machen.
Ferner muss der Bieter zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung verfügen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Deckungssummen betragen.
Sofern der Bieter über die beschriebene Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügt, hat er eine entsprechende Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen abzugeben.
Sofern der Bieter über die beschriebene Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht verfügt oder sofern seine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen ebenfalls anzukreuzen. In diesem Fall muss der Bieter sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Außerdem hat er mit dem Angebot zusätzlich eine Versicherungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der folgt, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die genannten Mindest-Deckungssummen gewährt werden wird.
Der Vordruck Eignungsanforderungen ist vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über eine ausreichende Anzahl an Fachpersonal und die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber in dem Vordruck Eignungsanforderungen die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen (= Festangestellte und in Vollzeit Beschäftigte) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 - 2020 unterschieden nach Architekten und Ingenieuren anzugeben. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mind. 3 geeignete Unternehmensreferenzen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Projekte umgesetzt hat. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (nach Projektabschluss) sein. Für jede Unternehmensreferenz ist eine Referenzperson mit aktuellen Kontaktdaten bei der jeweiligen Auftraggeberin bzw. beim jeweiligen Auftraggeber anzugeben, die von dem Auftraggeber auch kontaktiert werden kann. Ferner müssen die angegebenen Unternehmensreferenzen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Unter Unternehmensreferenzen müssen sich auf Leistungen der Objektplanung und Bauüberwachung und das Leistungsbild Gebäude und Innenräume beziehen.
- Die Unternehmensreferenzen müssen belegen, dass der Bewerber in dem jeweiligen Projekt die LPH 1 - 8 durchgängig bearbeitet hat.
Weitere Einzelheiten zu den Unternehmensreferenzen sind dem Vordruck Eignungsanforderungen zu entnehmen.
Die vollständigen Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind in dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Der Bewerber hat zu jeder von ihm benannten Unternehmensreferenz mind. 3 Farbfotos auf gesonderten Anlagen einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach dem Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Ein geeigneter Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bieter verpflichtet sich, die Vorgaben des § 2 TVgG NRW zur Tariftreue und Mindestlohn einzuhalten. Vertragsbestandteil werden dazu auch die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 A-EntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG sind für den Einzelbewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (vgl. Anschreiben Teilnahmeantrag und Vordruck Ausschlussgründe Dritte). Auf § 125 GWB wird verwiesen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag der Vordruck Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bewerbergemeinschaft auszufüllen und abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Eignung für die Bewerbergemeinschafts insgesamt geprüft. Es muss mithin nicht jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft alle Eignungskriterien in eigener Person erfüllen. Zum Nachweis der Eignung der Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der ausgefüllte Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und be-rufliche Leistungsfähigkeit Eignungsleihe in Anspruch nehmen. Dies ist in dem Vordruck Teilnahmeantrag anzukreuzen. In dem Vordruck Eignungsleihe ist anzugeben, in welchem Umfang der Bewerber Eignungsleihe in Anspruch nimmt und die jeweiligen Unternehmen zu benennen. Der Eignungsverleiher hat seine Eignung in dem Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Dazu ist der vom Eignungsverleiher ausgefüllte Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen. Auf § 47 VgV wird ergänzend verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die - ggf. fortgeschriebenen - Vergabeunterlagen sowie Bewerber- und Bieterinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information etwaiger Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und auch der späteren Angebote sind ausschließlich diejenigen Formblätter und
Vordrucke zu verwenden, welche der Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellt, sofern in den Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich anderes gestattet ist (z. B. die Erstellung einer eigenen Unterlage).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC8RM8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.