Wasserstoff-Tankstellenversorgung im Betreibermodell
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserstoff-Tankstellenversorgung im Betreibermodell
Der künftige Auftragnehmer schuldet die Versorgung von zunächst 10 Brennstoffzellenbussen der Rheinbahn AG mit Wasserstoff an einer von ihm in eigener Verantwortung zu errichtenden, zu betreibenden und zu unterhaltenden Tankstelle. Die Tankstelle kann nicht auf einem Grundstück der Rheinbahn AG errichtet werden. Der künftige Auftragnehmer ist für die Grundstücksbereitstellung gem. den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen eigenverantwortlich.
Die optionale, stufenweise Kapazitätserweiterung in 2 Stufen, um die Versorgung von je weiteren 10 Bussen auf bis zu 30 Bussen der Rheinbahn AG sicherzustellen, ist Leistungsbestandteil.
Düsseldorf
Die Rheinbahn AG erweitert die Busflotte von derzeit von ca. 480 Fahrzeugen um zusätzliche zunächst 10 elektrisch angetriebene Busse. Deren Energiebedarf soll hauptsächlich aus einem Brennstoffzellensystem in Verbindung mit Wasserstoff bezogen werden. Eine zukünftige Erweiterung der Brennstoffzellenbus-Flotte ist nicht auszuschließen, sodass eine mögliche Erweiterungsfähigkeit und Kapazitätserweiterung der Wasserstoff-Bus-Tankstelle durch den Auftragnehmer zur Versorgung von bis zu 30 Brennstoffzellenbussen berücksichtigt werden muss.
Die Wasserstoff-Tankstellenversorgung erfolgt durch den zukünftigen Auftragnehmer im Betreibermodell. Er übernimmt die Gesamtverantwortung der Versorgung der Brennstoffzellenbusse der Rheinbahn mit Wasserstoff, der Grundstückbereitstellung und der Betriebsverantwortlichkeit der Tankstelle.
Verlängerungsoption um 2 Jahre
1. Option: Wasserstoff-Tankstellenversorgung im Betreibermodell für weitere 10 elektrisch angetriebene Busse 2. Option: Wasserstoff-Tankstellenversorgung im Betreibermodell für weitere 10 elektrisch angetriebene Busse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 2 letzten Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen (Industrie-)Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe je Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und Person und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
zu III.1.2) Nr. (1): Der Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR (netto) ist eine Mindestanforderung. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
zu III.1.2) Nr. (2): Die geforderte Haftpflichtdeckungshöhe ist eine Mindestanforderung. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die eine solche Haftpflichtdeckungshöhe nichtnachweisen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
(1) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz (Tag der Abnahme) über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen, die mindestens die Kriterien (a) und (d) oder (b) und (d) oder (c) und (d) erfüllen:
(a) Betrieb einer Tankstelle für Wasserstoff oder CNG (b) Errichtung einer Wasserstofftankstelle für Wasserstoff oder CNG (c) Sicherstellung der Versorgung einer Tankstelle für Wasserstoff oder CNG (d) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz.
Es können auch Referenzen von dritten Unternehmen angeführt werden (insbesondere von verbundenen Unternehmen des Bieters), wenn diese eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach §47 SektVO vorlegen.
(2) Darstellung (Vordruck) von Mitarbeiterprofilen, unter Angabe der jeweiligen Qualifikation/Ausbildung, Berufserfahrung (in Jahren) und der einschlägigen Projekt-ebene (z.B. durch Darstellung im Organigramm oder auf sonstige Weise), zur Angabe der technischen Fachkräfte, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
(a) Mindestens ein Mitarbeiter als Qualitätsmanagement-Verantwortlicher (oder Qualitätsbeauftragter oder Qualitätsmanagementbeauftragter oder vergleichbar) im Bereich Betrieb von Tankstellen,
(b) Mindestens ein Mitarbeiter als Qualitätsmanagement-Verantwortlicher (oder Qualitätsbeauftragter oder Qualitätsmanagementbeauftragter oder vergleichbar) im Bereich Handhabung von Gasen (Wasserstoff und/oder Erdgas und/oder CNG).
(c) Mindestens ein Mitarbeiter für die folgende Bereiche als Service-Techniker oder vergleichbar:
• Bereich Gastankstellen (Wasserstoff und/oder Erdgas und/oder CNG) (3) Nachweis einer Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) und DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) durch Vorlage jeweils eines entsprechend gültigen Zertifikats in unbeglaubigter Kopie oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder durch Darstellung auf sonstige Weise.
zu III.1.3) Nr. (1): Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
zu III.1.3) Nr. (2): Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten technischen Fachkräfte verfügen oder deren Angaben zu den Mitarbeiterprofilen nicht jeweils die genannten Anforderungen (Kriterien (a) bis (c)) vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Siehe Vergabeunterlagen sowie die Angaben im Abschnitt VI.3).
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitgliedseinzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (1) bis Nr.(3) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
(4) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter http://www.subreport/E88826988.de unter Verwendung der ID xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar.
(5) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Absatz 1 und 2 GWB hin:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
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