A 448- Nordhausenring Querspange Bochum. Neubau Lärmschutzwand Uni bis Steinkuhl Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A-09040-00_23-21-0089
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 448- Nordhausenring Querspange Bochum. Neubau Lärmschutzwand Uni bis Steinkuhl
Die vorhandene A44 verlauft zurzeit von dem Autobahnkreuz Dortmund/Witten (Verknüpfung mit der A45) durch das Stadtgebiet von Witten.
Auf Bochumer Stadtgebiet ist die A44 im Autobahnkreuz Bochum/Witten mit der A43 verknüpft.
Im westlichen Anschluss daran endet die A 44. Der Verkehr wird über die Anschlussstelle A44/B226 (Wittener Straße) geführt.
Geplant ist der Neubau der A448 (A44) auf einer Länge von ca. 3,32 km von ca. Bau-km 19+980 (Anschlussstelle Universitätsstraße des Außenringes Bochum) bis ca. Bau-km 23+300 (westlich des
Autobahnkreuzes Bochum/Witten) als Querspange zwischen dem Außenring Bochum -Nordhausenring- (L705) und dem Autobahnkreuz Bochum/Witten (A43/A44). Er liegt auf dem Gebiet der Stadt Bochum (Bochum-Laer).
Durch die Querspange zwischen dem Nordhausen-Ring und dem Autobahnkreuz Bochum/Witten wird eine neue West-Ost-Verbindung am Südrand der Kernzone des Ruhrgebiets geschaffen. Der Neubau der A 448 im 1. Abschnitt, von der Brücke Nordhausenring bis zur Universitätsstraße von ca. Bau-km 21+150 bis ca. Bau-km 19+980, der Ausbau der L705 von ca. Bau-km 19+980 bis ca. Bau-km 19+580
und die dazugehörigen Verkehrssicherungen wurden bereits ausgeschrieben und werden parallel mit dieser Ausschreibung ausgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung der Lärmschutzwand Universitätsstraße bis Steinkuhlstraße auf der südlichen Seite der BAB A 448.
Neubau einer Lärmschutzwand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDBT0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de