Lieferung von Drohnensystemen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000823341/AUL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drohnensystemen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 42 Drohnensystemen für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden.
Eine erste Teilmenge von 20 Drohnensystemen ist bis zum 15.11.2021 an den Auftraggeber auszuliefern.
Weitere Teilmengen sind im Kalenderjahr 2022 sukzessive jeweils nach Leistungsabruf des Auftraggebers auszuliefern. Sämtliche im Kalenderjahr 2022 noch auszuliefernden Teilmengen müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2022 übergeben worden sein ("letzter Liefertermin").
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Frachtstr. 38 40474 Düsseldorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 42 Drohnensystemen für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Spezifikation wird auf die technische Leistungsbeschreibung für die Drohnensysteme verwiesen.
Hinsichtlich der Liefertermine wird auf den Muster-Vertrag verwiesen.
Sofern der Auftragnehmer in seinem Angebot als Option für den Auftraggeber eine Verlängerung der Garantielaufzeit (24, 36 und/oder 48 Monate) angeboten hat und der Auftraggeber die Option ausübt, ist die vom Auftraggeber gewählte verlängerte Garantielaufzeit maßgeblich. Der Auftraggeber kann die Option zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung durch ausdrücklichen schriftlichen Hinweis in der Zuschlagsmitteilung ausüben.
Leistungsgegenständlich wird ein Rettungssystem als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Ein Anspruch auf Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV besteht bieterseits nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formulars 521 EU),
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung und entsprechende Eigenerklärung in Form des Formulars "Eigenerklärung Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze"
Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen; Kopie ausreichend!).
Hinweis: Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:
- Personenschäden: mindestens 2 Mio. EUR,
- Sachschäden: mindestens 2 Mio. EUR,
- Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR.
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze").
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
- Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes) ist zwingend.
- Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist zwingend (selbst beizubringen; Kopie ausreichend).
- Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze")
Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 12 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung für die Drohnensysteme
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des Formulars "Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen")
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 12 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung für die Drohnensysteme
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des beigefügten Formulars "Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen")
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Eine erste Teilmenge von 20 Drohnensystemen ist bis spätestens zum 15.11.2021 an den Auftraggeber auszuliefern. Sämtliche im Kalenderjahr 2022 noch auszuliefernden Teilmengen müssen dem Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2022 übergeben werden ("letzter Liefertermin") (Nutzung des beigefügten Formulars 1 "Eigenerklärung zum Lieferzeitraum")
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind unter http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DE0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]