Rahmenvertrag Getränke, Kaffee und Kakao, Getränke (Bag-in-Box) in verschiedenen Gebietslosen für die einzelenen DLR Wirtschaftsbetriebe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Getränke, Kaffee und Kakao, Getränke (Bag-in-Box) in verschiedenen Gebietslosen für die einzelenen DLR Wirtschaftsbetriebe
Die Wirtschaftsbetriebe des DLR produzieren im Jahr ca. 567.000 Essen und versorgen damit Mitarbeiter/innen und Gäste. Neben der Speiseversorgung bieten die Kantinen auch einen Konferenz- sowie Cateringservice für Veranstaltungen an.
1. Lose 9:
Das DLR beabsichtigt, mehrere Rahmenverträge für die Lieferung von Getränken an die DLR Wirtschaftsbetriebe an den Standorten:
• Oberpfaffenhofen (Los 9.2) • Stuttgart (Los 9.3) • Braunschweig (Los 9.4) • Göttingen (Los 9.5) abzuschließen.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit einem Rahmenvertragspartner je Los eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Getränken abzuschließen.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu den Losen 9 zu entnehmen sowie den Vergabeunterlagen anliegenden Blanketten.
2. Lose 10:
Das DLR beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Kaffee, Kakao an die DLR Kantinen an den Standorten:
• Köln-Porz (Los 10.1) • Oberpfaffenhofen (Los 10.2) • Braunschweig (Los 10.3) • Göttingen (Los 10.4) • Lampoldshausen (Los 10.5) • Stuttgart (Los 10.6) abzuschließen.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit einem Rahmenvertragspartner je Los eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kaffee und Kakao abzuschließen.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu den Losen 10 zu entnehmen sowie den Vergabeunterlagen anliegenden Blanketten.
3. Lose 11:
Das DLR beabsichtigt, mehrere Rahmenverträge für die Lieferung von Getränken an die DLR Wirtschaftsbetriebe an den Standorten:
• Braunschweig (Los 11.1) • Göttingen (Los 11.2) abzuschließen.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit einem Rahmenvertragspartner je Los eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Getränken BIB abzuschließen.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu den Losen 11 zu entnehmen sowie den Vergabeunterlagen anliegenden Blanketten.
Los 9.2 Lieferung Getränke Oberpfaffenhofen
Oberpfaffenhofen
Lieferung von Getränken an den DLR Wirtschaftsbetrieb in Oberpfaffenhofen.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 9.3 Lieferung Getränke Stuttgart
Stuttgart
Lieferung von Getränken an den DLR Wirtschaftsbetrieb in Stuttgart.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 9.4 - Lieferung Getränke Braunschweig
Braunschweig
Lieferung von Getränken an den DLR Wirtschaftsbetrieb in Braunschweig.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 9.5 - Lieferung Getränke Göttingen
Göttingen
Lieferung von Getränken an den DLR Wirtschaftsbetrieb in Göttingen.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.1 Lieferung Kaffee und Kakao Köln-Porz
Köln-Porz
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Köln-Porz
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.2 Lieferung Kaffee und Kakao Oberpfaffenhofen
Oberpfaffenhofen
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Oberpfaffenhofen.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.3 Lieferung Kaffee und Kakao Braunschweig
Braunschweig
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Brauschweig.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.4 Lieferung Kaffee und Kakao Göttingen
Göttingen
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Göttingen.
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.5 Lieferung Kaffee und Kakao Lampoldshausen
Lampoldshausen
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Lampoldshausen
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 10.6 Lieferung Kaffee und Kakao Stuttgart
Stuttgart
Lieferung von Kaffee und Kakao an den DLR Wirtschaftsbetrieb Stuttgart
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 11.1 Lieferung Getränke BiB Braunschweig
Braunschweig
Lieferung von Getränken BIB an den DLR Wirtschaftsbetrieb Braunschweig
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 11.2 Lieferung Getränke BiB Göttingen
Göttingen
Lieferung von Getränken BIB an den DLR Wirtschaftsbetrieb Göttingen
Nach erstem Einzelabruf läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach einem Zeitraum von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9.2 Lieferung Getränke Oberpfaffenhofen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9.3 Lieferung Getränke Stuttgart
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9.4 - Lieferung Getränke Braunschweig
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9.5 - Lieferung Getränke Göttingen
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.1 Lieferung Kaffee und Kakao Köln-Porz
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.2 Lieferung Kaffee und Kakao Oberpfaffenhofen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.3 Lieferung Kaffee und Kakao Braunschweig
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.4 Lieferung Kaffee und Kakao Göttingen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.5 Lieferung Kaffee und Kakao Lampoldshausen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10.6 Lieferung Kaffee und Kakao Stuttgart
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11.1 Lieferung Getränke BiB Braunschweig
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11.2 Lieferung Getränke BiB Göttingen
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der geschätzte Gesamtwert und die Loswerte beziehen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um grobe — aber bestmögliche — Schätzungen handelt.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).