MaMV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-865.31-14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
MaMV
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Unterstützung arbeitsloser, erwerbsfähiger, alleinerziehender Leistungsberechtigter durch Aktivierung, Orientierung, Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. an eine weiterführende Maßnahme. Die familiäre Situation der Zielgruppe soll hierbei besonders berücksichtigt werden, da für viele Alleinerziehende mit jüngeren Kindern ab drei Jahren der (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben aufgrund ungünstiger Betreuungszeiten, eingeschränkter Mobilität und fehlender beruflicher Perspektive eine große Herausforderung darstellt.
MaMV
Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Unterstützung arbeitsloser, erwerbsfähiger, alleinerziehender Leistungsberechtigter durch Aktivierung, Orientierung, Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. an eine weiterführende Maßnahme. Die familiäre Situation der Zielgruppe soll hierbei besonders berücksichtigt werden, da für viele Alleinerziehende mit jüngeren Kindern ab drei Jahren der (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben aufgrund ungünstiger Betreuungszeiten, eingeschränkter Mobilität und fehlender beruflicher Perspektive eine große Herausforderung darstellt.
Mengenoption: In beidseitigem Einvernehmen kann eine Erhöhung oder Reduzierung der Maßnahmekapazität um bis zu 30% vereinbart werden.
Verlängerungsoption: 01.10.2023 - 30.09.2024
MaMV
Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Unterstützung arbeitsloser, erwerbsfähiger, alleinerziehender Leistungsberechtigter durch Aktivierung, Orientierung, Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. an eine weiterführende Maßnahme. Die familiäre Situation der Zielgruppe soll hierbei besonders berücksichtigt werden, da für viele Alleinerziehende mit jüngeren Kindern ab drei Jahren der (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben aufgrund ungünstiger Betreuungszeiten, eingeschränkter Mobilität und fehlender beruflicher Perspektive eine große Herausforderung darstellt.
Mengenoption: In beidseitigem Einvernehmen kann eine Erhöhung oder Reduzierung der Maßnahmekapazität um bis zu 30% vereinbart werden.
Verlängerungsoption: 01.10.2023 - 30.09.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3DR7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.