105-2021, Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023 mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 105-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
105-2021, Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023 mit Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023.
Sofern der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder der / dem Auftragnehmenden sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren, längstens bis 31. Oktober 2025.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet derzeit 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet.
Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk I (Manfort, Rheindorf, Wiesdorf)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Beschreibung der Beschaffung
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Sofern der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder der / dem Auftragnehmenden sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren, längstens bis 31. Oktober 2025.
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk II (Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen, Quettingen)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Sofern der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder der / dem Auftragnehmenden sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren, längstens bis 31. Oktober 2025.
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften.
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk III (Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel, Waldsiedlung)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Sofern der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder der / dem Auftragnehmenden sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren, längstens bis 31. Oktober 2025.
Los 3 - Stadtbezirk 3: Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel, Waldsiedlung mit insgesamt 33 Liegenschaften.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung der Bietergemeinschaft sofern beabsichtigt
2. Eigenverantwortlich erstellte Liste der Unterauftragnehmer sofern beabsichtigt.
Auf gesonderte Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unter-nehmen ansässig ist
2. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer sofern beabsichtigt
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3.000.000 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000 Millionen EUR bei Vermögensschäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen(Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Bescheinigung über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
4. Erklärung über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesonderte Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
2. Urkalkulation (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
mit der Angebotsabgabe sowie auf gesonderte Anforderung einzureichen:
zu 1. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3.000.000 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1.000.000 Millionen EUR bei Vermögensschäden abdecken.
Mit der Angebotsabgabe sowie auf gesonderte Anforderung einzureichen:
zu 2 und 3. Mindestanforderung nicht älter als 1 Jahr
Auf gesonderte Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
zu 2. Aufgliederung der Angebotssumme als Formblatt 221-223 des VHB- Bund in einem verschlossenen Umschlag
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Konzeption zur Darstellung der Abläufe bei Abruf der Dienstleistung (Mindestanforderungen sind weiter unten angeführt)
2. Angaben zur Unternehmens- bzw. Personalstruktur (Mindestanforderungen sind weiter unten angeführt)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
4. Referenzliste über die in den letzten drei Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
5. Erklärung über die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift der eingesetzten Mitarbeitenden in einem der Dienstleistung angemessenem Niveau.
6. Erklärung zur Qualifikation des einzusetzenden Personals (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
Auf gesonderte Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Nachweis der Qualifikation des einzusetzenden Personals (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
zu 1. Inhaltliche Anforderungen der Konzeption siehe Punkt 1.7 der Information über die zu vergebende Leistung, mindestens eine und höchstens ca. vier DIN A4 Seiten.
zu 2. Inhaltliche Anforderungen: siehe Punkt 1.7 der Information über die zu vergebende Leistung.
zu 4. Referenzdarstellung von mindestens 2 Referenzen mit folgenden Angaben:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
b) Art der zu erbringenden Leistung
c) Ausführungsort
d) Ausführungszeitraum, Datum des Auftragsbeginns
zu 6. Erforderliche Qualifikation: Sachkundeprüfung und Unterrichtung nach § 34 a GeWo
Auf gesonderte Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
zu 2. Sachkundeprüfung und Unterrichtung nach § 34 a GeWo
Nachweis der Qualifikation des einzusetzenden Personals; Mindestanforderung: Sachkundeprüfung und Unterrichtung nach § 34 a Ge-Wo
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin / vom Bieter nachzuweisen, dass ihr / ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bietenden und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 2. September 2021, 12:00 Uhr, über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Das Angebot ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
4. Beabsichtigt eine Bieterin bzw. ein Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
5. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin / vom Bieter nachzuweisen, dass ihr / ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
6. Unterlagen, die die Bietenden über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben haben, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie indiesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DRGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.