Durchführung von BG-Fahrsicherheitstrainings „Sicher und gelassen ankommen“ (BG FSGA) für Versicherte der BG ETEM - Rahmenvereinbarung -
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgetem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von BG-Fahrsicherheitstrainings „Sicher und gelassen ankommen“ (BG FSGA) für Versicherte der BG ETEM - Rahmenvereinbarung -
Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren/Fahrzeugen im Praxisteil „Defensives Fahren“ sowie die Durchführung der Veranstaltungen an den abgestimmten Veranstaltungsorten in Deutschland.
Bundesweit
Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren/Fahrzeugen im Praxisteil „Defensives Fahren“ sowie die Durchführung der Veranstaltungen an den abgestimmten Veranstaltungsorten.
Der Leistungszeitraum ist voraussichtlich Januar 2022 bis Dezember 2025.
Der AG sendet dem AN, im Oktober jeden Jahres eine Beauftragung über die Jahresplanung des Folgejahres für die BG FSGA zu. Die Beauftragung über die Jahresplanung basiert auf der jeweils aktuellen Bedarfsermittlung des AG und dem abgegebenen Standortkonzept des AN.
Die jährliche Beauftragung über die Jahresplanung ist eine Aufstellung des AG über den Mindestbedarf an BG FSGA für ein Kalenderjahr mit folgenden Inhalten bzw. Angaben:
1. auf welchen bereits feststehenden Trainingsgeländen die BG FSGA zu planen sind 2. in welchen geographischen Bereichen neue Trainingsgelände vorzuschlagen sind 3. die Anzahl der jeweiligen Trainingsgeländenutzungen 4. Angabe mit wie vielen Gruppen BG FSGA durchgeführt werden sollen 5. das mindestens geplante, jährlich schwankende Basis-Budget für das folgende Kalen-derjahr 6. den zurückgehaltenen, jährlich schwankenden Anteil für einen kurzfristigen, zeitlich flexiblen Bedarf auch an der BG-Bildungsstätte Linowsee 7. zu veranschlagende Kosten für die einzelnen Trainingsgeländenutzungen, anzugeben durch den AN Die Bedarfsermittlung basiert auf einer jeweils internen Auswertung des AG über den regiona-len Bedarf an Teilnehmerplätzen. Dieser stützt sich auf die Erfahrungswerte der/des Vorjah-re(s) und den aktuellen, Teilnehmervormerkungen aus den dem AG zur Verfügung stehenden Wartelisten bis zum Zeitpunkt der Vergabe der Jahresplanung an den AN.
Die BG FSGA sind durch den AN und in Abstimmung mit dem AG über das anstehende Ka-lenderjahr vorgabengerecht zu planen und zu organisieren.
Die endgültige Jahresplanung muss durch den AG ausdrücklich schriftlich bestätigen werden.
Die BG FSGA (Pkw- und Transporter) werden im Normalfall Montag bis Freitag, im immer gleichen durch den AG festgelegten Zeitumfang von 08:30 bis mindestens 16:30 Uhr durch-geführt. Dabei ist anzustreben, die BG FSGA außerhalb der Ferienzeiten, nicht an verlänger-ten Wochenenden bzw. in den Haupturlaubszeiten der BG ETEM-Versicherten, anzubieten. Die BG FSGA (Motorrad) werden im Zeitansatz von 16 Stunden verteilt auf 3 Wochentage geplant. Diese sollen im Normalfall von Dienstagmittag bis Donnerstagmittag stattfinden.
Werden weitere zusätzliche Termine aus dem zurückgehaltenen Anteil durch den AG benö-tigt, müssen diese durch den AN ebenfalls bedarfsgerecht und auch kurzfristig geplant und durchgeführt werden.
Das jährliche Auftragsvolumen an TN-Plätzen ist aufgrund der Budgetierung und der Trai-ningsgeländevorgaben begrenzt (gedeckelt) und beläuft sich je nach Bedarf auf erfahrungsgemäß auf ca.
3.400 Teilnehmerplätze in Gruppen á 12 Personen für das PKW/Transporter-Training 290 Teilnehmerplätze in Gruppen á 12 Personen für das Motorrad-Training
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Unternehmensdarstellung (Haupttätigkeit, zuständige Niederlassung, Mitarbeiterzahl, Organisation des Datenschutzes).
Nachweis einer entsprechenden Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Deckungszusage und Deckungssumme) mit ausreichender Deckung (Versicherungssumme je Schadensfall).
Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 5 des Gesetztes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und § 6 des Arbeitnehmerentsendegesetzes .
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Kalenderjahre gesamt und bezogen auf vergleichbare Projekte.
Eigenerklärung, dass Ausschlusstatbestände nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Unbedenklichkeitsnachweise der Sozialversicherungen, bei denen die meisten MitarbeiterInnen versichert sind.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern und Abgaben.
Alternativ Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis.
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers.
Nachprüfbare Referenzen vergleichbarer Projekte hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität der letzten drei Jahre (Verwaltungen und Firmen) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen sowie Benennung eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin mit Telefonkontakt des Referenzgebers.
Es sind mittels Formblatt 2 drei Referenzen zu benennen.
Erklärung und Aufstellung über vorliegende Qualifizierungen der Trainer(innen) nach den jeweils gültigen DVR-Richtlinien.
Nachweis über die Beantragung eines Qualitätssiegel der BG ETEM (über den DVR) zum Baustein „Defensives Fahren“ oder deren Vorbereitung.
Nachweis einer gültigen DVR Mitgliedschaft und einer gültigen Umsetzungsvereinbarung mit dem DVR.
Eine Bestätigung der Versicherung über den Umfang des Versicherungsschutzes zur Haftungsfreistellung der BG ETEM gemäß § 7 des Vertrages ist dem Angebot beizufügen - siehe § 7 des Vertrages, II. Abschnitt.
Erklärungen zur Einhaltung der Standards hinsichtlich Ausstattung und Sicherheit der vorgesehenen Trainingsgelände nach den jeweils gültigen DVR-Richtlinien.
Der AN muss alle Anforderungen gem. Nr. 6 der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Insbesondere müssen die Trainer/Moderatoren nach den Anforderungen der jeweils gültigen DVR Richtlinien bzw. nach dem QM-System qualifiziert sein.
Dies umfasst auch die an der Bildungsstätte Linowsee eingesetzten Trainer/Moderatoren zur Durchführung des BG FSGA, auch wenn die Organisation der Trainings selbst bei diesem Trainingsplatz direkt innerhalb der BG ETEM und nicht über den AN erfolgt.
Außerdem müssen entsprechend den Vorgaben des vom AN zu beantragenden BG ETEM Qualitätssiegels bei allen Trainer/ Moderatoren zusätzliche Ausbildungen bzw. Fortbildungen im Sinne dieser Ziffer 6 gewährleistet sein.
Der AN hat die Qualifikation auf Verlangen des AG jederzeit für einzelne Trainer/ Moderatoren nachzuweisen.
Zur Qualitätsabsicherung des BG FSGA werden bzgl. der eingesetzten Trainer/Moderatoren folgende Maßnahmen zwingend vorausgesetzt:
o Ausbildung und Fortbildung der nachweislich ausgebildeten und erfahrenen Trainer/ Moderatoren nach DVR – Richtlinien (Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V.) o Teilnahme aller vom AN eingesetzter Trainer/Moderatoren an der vorgeschriebenen DVR – Fortbildung, in festgelegten Intervallen o Teilnahme an einer Einweisung in die speziellen Anforderungen des BG FSGA für alle vom AN eingesetzte Trainer/Moderatoren, insbesondere in die jeweiligen Theoriemodule „Defensives Fahren, Ladungssicherung, Schutzkleidung und Helmabnahme“, durchgeführt vom AN o Teilnahme aller eingesetzter Trainer/Moderatoren an einer jährlichen mind. 1-tägigen Weiterbildung zur Durchführung eines BG FSGA-Erfahrungsaustausches bzw. verbunden mit einer Weiterbildung entsprechend des QM-Systems des DVR, durchgeführt vom AN o Alle eingesetzten Trainer im BG FSGA (Pkw- und Transporter) sollten beide Trainerausbildungen haben, da eine Abgrenzung/Sortierung der Teilnehmer nach Fahrzeugkategorie im Vorfeld nicht möglich ist o Alle eingesetzten Trainer im BG FSGA (Motorrad) sollten ebenfalls den BG FSGA Pkw- und Transporter Bereich abdecken können, um durch eine Verknüpfung die theoretischen Inhalte zwischen den Verkehrsträgern darzustellen und zu vermitteln Alle vorgesehenen Trainer/Moderatoren bzw. neu eingesetzten Trainer/Moderatoren müssen darüber hinaus eine spezielle Zusatzausbildung, abgestimmt auf die Bedürfnisse des BG FSGA und eine Trainerausbildung/ Berufserfahrung durchlaufen bzw. nachweisen:
o Erstens: „Beobachtungsphase“ („Einführungsphase“) - alle Trainer/Moderatoren begleiten die ersten BG FSGA als Beobachter durch den AN o Zweitens: “Supervisionsphase“ - nach der „Beobachtungsphase“ führen diese Trainer/ Moderatoren die BG FSGA selbst durch, werden aber durch einen erfahrenen Trainer/Moderator (Supervisions/-Ausbildungstrainer) beobachtet beauftragt und durchgeführt durch den AN o Drittens: „Kontrollphase“ - nach der Supervision werden alle Trainer/Moderatoren unregelmäßig kontrolliert, wobei die Kontrollen anfangs noch mit Anmeldung und später ohne Anmeldung durchgeführt durch den AN werden o Viertens: Zusätzlich müssen alle eingesetzten Trainer/Moderatoren im BG FSGA Pkw- und Transporterfahrer zur ihrer Trainerausbildung „PKW- Sicherheitstraining“ eine Ausbildung zum Trainer „Transporter - Sicherheitsprogramm“ nach Richtlinien des DVR nachweisen und über eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem zusätzlichen Bereich verfügen Zu beachten: Im ersten Jahr der Übernahme der BG FSGA durch den AN sind die drei Pha-sen der Zusatzausbildung mit allen vorhandenen Trainern/Moderatoren durchzuführen. Diese Umsetzung ist konzeptionell nachzuweisen.
Alle vorgenannten Qualitätsanforderungen sind vor Inkrafttreten des Vertrages und in Teilen auch während des ersten Jahres zu dokumentieren und dem AG nachzuweisen.
Während der Vertragslaufzeit sind diese fortlaufend zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen ebenfalls aktuell nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bgetem.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 III GWB – unverzüglich gegenüber der Vergabekammer Rheinland nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabekammer Rheinland, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
Siehe § 135 II GWB – 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Köln
Land: Deutschland