„Ersatzneubau eines Heißener Hallenbades, Mülheim an der Ruhr“: Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach der AHO 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: EHH_VE713_Projektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 27116
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Ersatzneubau eines Heißener Hallenbades, Mülheim an der Ruhr“: Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach der AHO 2020
Die Stadt Mülheim an der Ruhr vergibt im Zuge des Bauvorhabens „Ersatzneubau eines Heißener Hallenbades“ Leistungen zur Neubauplanung. Gegenstand dieses Verfahrens sind Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach der AHO 2020 für das Bauvorhaben „Ersatzneubau eines Heißener Hallenbades“.
Mülheim an der Ruhr
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant, am Standort des vorhandenen Friedrich-Wennmann-Bades im Ortsteil Heißen den Ersatzneubau des Hallenbades Heißen zu realisieren.
Das neue Hallenbad soll auf dem bestehenden Grundstück so positioniert werden, dass ein Neubau bei gleichzeitiger Weiternutzung des Friedrich-Wennmann-Bades möglich ist. Hierzu sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie zwei Standorte auf der zur Verfügung stehenden Freifläche vorgeschlagen worden. Aufgrund der Tangierung von Belangen des Bundesfernstraßengesetzes ist der endgültige Standort des Neubaus im Planungsverfahren noch zu klären. Das Grundstück hat eine ausreichende Größe, um das alte Bad bis zur Fertigstellung des neuen Bades weiter betreiben zu können.
Der Neubau soll über eine Schwimmhalle mit
- einem Sportlerbecken mit einer Beckenlänge von 25 m und 6 Bahnen,
- einem Lehrschwimmbecken mit variabler Wasserhöhe zwischen 0,00 -1,80 Meter (Hub-/Varioboden) und
- einen Kleinkinderbereich in Größe von ca. 150 m²
verfügen.
Das Grundstück an der Yorckstraße bietet ausreichend Platz für das neue Bad und die erforderlichen ebenerdigen Stellplätze. Aufgrund der bisherigen Nutzung wahlweise als Freibad soll das Außengelände weiter zur Verfügung stehen. Große Außentüren sollen den Zugang zur Liegewiese und Terrasse ermöglichen.
Ziel ist die Errichtung eines zukunftsorientierten Bades unter Berücksichtigung der drei verschiedenen Nutzergruppen in den Bereichen Schulsport, öffentliches Schwimmen (einschl. Gesundheitsvorsorge) und Vereinsschwimmen, welches modernen energetischen Anforderungen entspricht und ökologische Aspekte berücksichtigt.
Für den Ersatzneubau wird nach dem aktuellen Stand der Kostenermittlung vor Beginn der Planung mit Kosten in Höhe von ca. 15,7 Mio. EUR (brutto) ausgegangen. Die im Wege der Kostenberechnung ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Die Planungsleistungen des Projektes werden derzeit in separaten Ausschreibungen vergeben. Der gegenständliche Auftrag der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise, zunächst mit Zuschlagserteilung für die Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) nach der AHO 2020. Danach werden die weiteren Stufen gemäß Projektsteuerungsvertrag abgerufen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.
Falls nach der Eignungsprüfung mehr als drei Bewerber geeignet sein sollten, findet die Auswahl der drei Bewerber, die zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden, anhand der Bewertungskriterien statt, die im Bewerbungsbogen beschrieben sind.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:
- Projektstufe 2 (Planung)
- Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung)
- Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) sowie
- Projektstufe 5 (Projektabschluss).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1.
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2.
Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
1.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert) oder Nachweis durch Bestätigung eines Versicherungsgebers (nicht eines Maklers), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung für Hallen-, Frei- und Kombibäder) für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe wird auf § 47 VgV hingewiesen. Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Das gilt für vorstehende Ziffer 2. auch für Bewerbergemeinschaften.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10 %),
2.
Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Hallen- und / oder Freibädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (30 %),
3.
Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau und / oder die Sanierung von Hallen- und / oder Freibädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (40 %),
4.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %). Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die Stadt Mülheim an der Ruhr Vertragsbedingungen verwenden,
1.
durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
2.
die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
3.
die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
5.
Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
6.
Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
7.
Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
8.
Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.