Vergabeverfahren elektronischer Impfnachweis Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 /S 046-116414
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren elektronischer Impfnachweis
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können,
sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern zu können.
Aufgrund der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Vorgaben der Verordnung EU 2021/953 umfasst das EU Digitale COVID Zertifikat zudem ein Genesenenzertifikat und ein Testzertifikat. Hieraus resultieren zusätzliche Beschaffungsbedarfe aufgrund:
• von Änderungen an der ursprünglichen Spezifikation durch die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU,
• der erweiterten Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit aufgrund der Forderungen des BSI und des BfDI im Entwicklungsprozess,
• der Erforderlichkeit weiterer Verfahren zur Ausstellung des COVID-19-Impfzertifikates (Komfortclient, PVS-Integration).
• der Einbindung weiterer Leistungserbringergruppen in Folge der Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (Apotheken) sowie der Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (z. B. Betriebsärzte).
• der Umsetzung des COVID-19-Test- und Genesenenzertifikates.
• der ergänzenden Umsetzung eines Impfzertifikates für Genesene mit anschließender einmaliger Impfung.
• der technischen und prozessuale Begleitung der Einführung unter intensiver Ansprache der Länder (Impfzentren), der ABDA und der KV’en.
• erweiterter Betriebskosten durch die hohe Spitzenlast und
• des Aufbaus und Betriebs eines Call-Centers zur Entlastung der Leistungserbringer bei der Beantwortung von rechtlichen und technischen Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Ort: Ehingen
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Leistungen konnten aufgrund der parallel laufenden rechtlichen Prozesse, die eine erhebliche Anpassung erforderlich gemacht haben, nicht bereits initial berücksichtigt werden. Ein Beginn der Entwicklungstätigkeit nach Abschluss der Rechtssetzungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene hätte demgegenüber dazu geführt, dass insbesondere der europarechtliche Umsetzungszeitraum nur effektiv zwei Wochen betragen hätte. Die Verordnung (EU) 2021/953 ist am 15. Juni 2021 in der finalen Fassung in Kraft getreten und sieht eine Umsetzung bis zum 1. Juli 2021 vor. Die Umsetzung eines derart komplexen Vorhabens wäre ohne die bereits erfolgten Vorarbeiten unmöglich gewesen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden: In technischer Hinsicht handelt es sich bei den von dem Auftragnehmer bisher bereitgestellten Systemen um ein einheitliches System welches gleichermaßen die Ausstellung der europarechtskonformen Impf-, Test- und Genesenenzertifikate gewährleistet. Hierbei wird zur Ausstellung des Genesenen- und Impfzertifikates das vom RKI betriebene Backend-System verwendet. In wirtschaftlicher Hinsicht ist insbesondere der erhebliche Aufwand im Zuge der datenschutz-rechtlichen und datensicherheitstechnischen Prüfungen und Testreihen zu berücksichtigen, der sich voraussichtlich auf einen etwa siebenstelligen Betrag belaufen dürfte. Hinzu kämen ganz erhebliche Kosten eines Dritten zur Einarbeitung und zur Schaffung der technischen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Durchführung.