Videokameras
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Videokameras
Lieferung und Installation von Videokameras
Ziel dieser Ausschreibung ist die Ausrüstung der Zwischen- und Verteilerebenen an 34 U-Bahn Haltestellen des Stadtbahnnetzes sowie deren ca. 40 Aufzüge der Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit zeitgemäßer, digitaler Kameratechnik.
An vorbereiteten Standorten sind hierfür Deckenausschnitte und Verkabelungen durchgeführt worden. Hier sollen die ausgeschriebenen Kameras montiert, angeschlossen, getestet und in Betrieb genommen werden.
Für die hier ausgeschriebenen Kameras sind die U Bahngebäude jeweils mit einer kombinierten Glasfaser und Ethernet-Infrastruktur ausgerüstet worden.
Nach der Kameramontage erfolgt ein Test. Hierbei erfolgt die Einstellung der endgültigen Bildwinkel und eine Feinjustierung inkl. Erstellung eines Screenshots der einzelnen Kamerabilder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Benennung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 2 Jahren. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss 4 Mitarbeiter betragen. Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen.
2. Angaben zu 4 realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen zusammenhängend durchgeführt wurden.
gem. Vergabeunterlagen
gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform www.subreport.de durchgeführt. Dort werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, auch die Kommunikation erfolgt über subreport. Die notwendigen Unterlagen erhalten die Bieter unter folgender Internetadresse: https://www.subreport.de/E63962122. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals Subreport, wenden Sie sich bitte an die Hotline: [gelöscht].
2.Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verfahren die Angebote sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen, indem sie unter https://subreport.de/E63962122 auf das Portal hochgeladen werden.
3. Fragen sind über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de