Vergabe der Generalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsvorhaben des Büro- und Verwaltungsgebäudes (Zahnärztehaus) der KZBV in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0062
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kzbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Generalunternehmerleistungen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsvorhaben des Büro- und Verwaltungsgebäudes (Zahnärztehaus) der KZBV in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beabsichtigt, ihr Büro- und Verwaltungsgebäude (Zahnärztehaus) in der Universitätsstraße 73 in 50931 Köln zu sanieren bzw. modernisieren. Hierbei sind Planungs- und Ausführungsleistungen einschließlich aller Neben- und besonderen Leistungen sowie sonstigen Maßnahmen zur kompletten Herstellung / Modernisierung eines funktions- und gebrauchsfähigen, den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechenden Bauwerkes zu erbringen. Sämtliche Bauleistungen sind durch einen Generalunternehmer (GU), inkl. der nach Bemusterung des GU erforderlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (HOAI), zu erbringen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind abgeschlossen. Der Bauantrag wurde am 16.03.2021 bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Der Entwurfsbericht der Tragwerksplanung muss noch auf die letzten Feinabstimmungen der TGA angepasst werden. Die Anpassungen in der Entwurfsplanung sind an entsprechenden Stellen in der Leistungsbeschreibung definiert.
Universitätsstraße 73, 50931 Köln
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe aller Bauleistungen an einen Generalunternehmer (GU) inkl. der nach Bemusterung des GU erforderlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (HOAI), also insbesondere:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
- Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung sowie deren Prüfung
- Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung
- Sämtliche Bauleistungen für die Errichtung / Umsetzung des Bauvorhabens
- Errichtung / Umsetzung der Außenanlagen inkl. Stellplätze (keine Tiefgarage)
- Dokumentation der Planungs- und Bauleistungen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) -Leistungen nach Baustellenverordnung und die Leistungen des BGR 128 Koordinators sind ebenfalls Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Grundsätzlich ist eine schlüsselfertige Leistung anzubieten. Diese enthält alle Bauleistungen, Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind, das Bürogebäude und die Außenanlagen funktions- und bezugsfertig nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planunterlagen (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu errichten, so dass sie zu dem vorgesehenen Zweck genutzt werden können. Die detaillierte Beschreibung des Beschaffungsvorhabens ist den Vergabunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibug zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister: Datum des Auszugs nicht älter als 6 Monate
- (auf Anforderung des Auftraggebers): Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- (auf Anforderung des Auftraggebers): Aktuelle und qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers
Daneben haben Bieter als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die folgenden, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung
- ggf. Erklärung zu Bietergemeinschaften
- ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe
- ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020
- Bilanz der letzten drei Geschäftsjahre: Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
- Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre: Mindesthöhe 5 Mio. EUR
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe: Mindesthöhe 5 Mio. EUR jeweils für Personenschäden und Sachschäden, jährlich zweifach maximiert. Alternativ kann eine verbindliche Erklärung des Versicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, eingereicht werden.
- Nachweis erbrachter GU-Leistungen des Unternehmens (Unternehmensreferenzen)
- Nachweis über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens: Aufschlüsselung nach Gewerken. Führungspersonal getrennt. Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
Nachweis erbrachter GU-Leistungen des Unternehmens:
- Leistung: Generalunternehmerleistung mit Planungsanteil (mindestens Grundleistung der Objekt-, Tragwerks- und TGA-Planung) ab Leistungsphase 5 oder früher
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Sanierung, Umbau oder Modernisierung
- Art der Nutzung: Büro / Verwaltung, Gewerbe (mind. 30 % Büroanteil) oder öffentliche Bauten; keine Hotel-, Wohnungs- oder Industriebauten
- Baukosten: Mind. 2,5 Mio. EUR netto (Kostengruppe 200-500)
- Referenzzeitraum (Stichtag 31.07.2021): Max. 10 Jahre, mindestens 3 abgeschlossene Projekte
Nachweis über die durchschnittliche jährliche (2018, 2019, 2020) Beschäftigtenzahl des Unternehmens
- Mindestanzahl: 15 Beschäftigte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.