Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas und Durchleitung von Bio-Methan, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Vorinformation-26-2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas und Durchleitung von Bio-Methan, Köln
Lieferung von jährlich circa 199.500 MWh Erdgas sowie Durchleitung von jährlich bis zu 16.500 MWh Bio-Methan der Stadtentwässerungsbetriebe Köln an circa 871 Abnahmestellen der Stadt Köln ab dem 01.01.2022 für 3 Jahre mit Option auf 1-jährige Verlängerung. Preisbildung über Tranchen an den Settlementwerten der EEX zu fest definierten Zeitpunkten mit einer festen Obergrenze.
Lieferung von circa 34.500 MWh Erdgas sowie Durchleitung von circa 16.500 MWh Bio-Methan der Stadtentwässerungsbetriebe Köln an 38 RLM-Abnahmestellen der Stadt Köln ab 01.01.2022
Lieferung von Erdgas und Durchleitung von Bio-Methan Köln
Lieferung von circa 34.500 MWh Erdgas sowie Durchleitung von circa 16.500 MWh Bio-Methan der Stadtentwässerungsbetriebe Köln an 38 RLM-Abnahmestellen der Stadt Köln ab 01.01.2022.
einmalig um ein weiteres Jahr wenn nicht durch die Stadt Köln gekündigt wird
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Lieferung von circa 165.000 MWh Erdgas an 839 SLP-Abnahmestellen der Stadt Köln ab 01.01.2022
Lieferung von Erdgas Köln
Lieferung von circa 165.000 MWh Erdgas an 839 SLP-Abnahmestellen der Stadt Köln ab 01.01.2022
einmalig um ein weiteres Jahr wenn nicht durch die Stadt Köln gekündigt wird
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Eigenerklärung der Zulassung als Versorger nach Energiewirtschaftsgesetz
(für beide Lose geltend)
a) Unternehmensdaten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Mitarbeiteranzahl, die mit diesem Auftrag beschäftig sind; Umsatz, Umsatz mit Erdgas, Erdgasverkauf und Erdgasfremdbezug)
b) besonderes Verlangen: Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Jahresauftragssumme zu stellen nach Zuschlag und vor Lieferung bis Auftragsende
Umsatz, der mindestens doppelt so hoch sein muss wie der erwartete Jahres-Auftragswert (Los 1: 4,6 Millionen Euro; Los 2: 16,3 Millionen Euro)
Referenz aus Belieferungen mit vergleichbaren Auftragswerten der Jahre 2017, 2018 und 2019
Mindestens eine Referenz mit vergleichbarer Menge und Anzahl der Abnahmestellen. Zugelassen sind auch zwei Referenzen, in denen jeweils ein Kriterium erfüllt ist.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYETH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU