Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien der Firma Starlab GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpi-muenster.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien der Firma Starlab GmbH
Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien der Firma Starlab. Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.4 genannten Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird im
Elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt.
Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland und den Niederlanden. https://www.mpg.de
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien der Firma Starlab GmbH. Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.4 genannten Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird im Elektronischem Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftrags berechtigt aus dieser Ergänzung des Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller ihrer Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist (nachfolgend insgesamt: MPG). Weiterhin sind die Stiftung caesar, Bonn, und das Ernst Strüngmann Institut gGmbH, Frankfurt/Main, welche mit der MPG wissenschaftlich assoziiert sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
• Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
• nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung:
Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwenden Produkte Bestandteil des Experimentenaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfträgers. Ein geäußerter Bedarf an Starlab GmbH Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/produktspezifischen Besonderheiten von Starlab GmbH Produkten gerecht werden, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden.
Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der
Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarken bietet der AN ausschließlich selbst an und vertreibt sämtliche Produkte seiner Eigenmarken ausschließlich selbst.
Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14ABs.(4) Nr. 2b) VgV im vorliegendem Fall einschlägig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.starlabgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]