Gestellung von Multifunktionssystemen für die Gesamtverwaltung, Schulen und kinderbetreuenden Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21050 e VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Multifunktionssystemen für die Gesamtverwaltung, Schulen und kinderbetreuenden Einrichtungen
Gestellung von Multifunktionssystemen für die Gesamtverwaltung, Schulen und kinderbetreuenden Einrichtungen
Stadtgebiet Troisdorf 53840 Troisdorf
In der Leistungsbeschreibung wird der Begriff LOS 1 + LOS 2 verwendet. Dies bedeutet nur eine Abgrenzung der Anzahl der zu beschaffenden Multifunktionsgeräte und deren Laufzeiten. Dies bedeutet nicht, dass eine Aufteilung in Lose für unterschiedliche Anbieter möglich ist. LOS 1 + LOS 2 werden nur gemeinsam an einen Anbieter vergeben.
Hard- und Software bilden eine Systemeinheit, alle Geräte (LOS 2) müssen in die gleiche Software wie LOS 1 integriert werden. Sicherstellung der Follow-me-Funktion und Scan-to-Funktionen im Netzwerk der Stadtverwaltung Troisdorf (im LV als Netz A bezeichnet).
Die bestehenden Verträge enden zum 30.09.2021 (LOS 1) bzw. 31.01.2022 (LOS 2)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
LOS 1
Beginn: 01.10.2021
Ende: 31.01.2027
LOS 2
Beginn: 01.02.2022
Ende: 31.01.2027
Der gesamte Auftrag kann verlängert werden: Ja, einmalig um 12 Monate (siehe LV Ziff. 5.7, S. 29)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, siehe LV Ziff. 7.1 und Fragenkatalog. Dort heißt es:
Das Bewertungsverfahren orientiert sich an der UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Diese Grundlage ist öffentlich zugänglich unter:
https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html
Der Fragenkatalog mit Anmerkungen muss vom AN ausführlich beantwortet werden und wird bei der Angebotsbeurteilung hinzugezogen. Der AN hat Anmerkungen und ggf. Einschränkungen ausschließlich in dem vorliegenden Katalog anzugeben. Nur zusätzliche und nicht im Fragenkatalog aufgenommene Punkte sind von AN separat mit der Angebotseinreichung abzugeben. Hinweise auf Anhänge, Prospektmaterial oder Hinweise im Anschreiben erfüllen die Bewertungskriterien nicht.
Bei den Ausschluss-Kriterien (A-Kriterien) besteht die Möglichkeit, die Kriterien/Fragen mit "Ja" (komplett erfüllt) oder "Nein" (nicht erfüllt) zu beantworten. Eine eingeschränkte Erfüllung (nur teilweise erfüllt) wird als nicht erfüllt gewertet. Angebote, die die im Fragenkatalog genannten Ausschlusskriterien (A-Kriterien) nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei den Bewertungskriterien (B-Kriterien) hat der Bieter die Möglichkeit, die Kriterien mit "Ja" (komplett erfüllt) oder "Nein" (nicht erfüllt), "eingeschränkt" (teilweise erfüllt) zu kennzeichnen bzw. bei B-Kriterien einen Wert bzw. Information in die gelb markierte Zelle einzusetzen. Bei den B-Kriterien erfolgt jeweils eine wertende Punktvergabe. Bei Ja erhält der Bieter die volle Punktzahl; bei Nein keinen Punkt. Bei "teilweise erfüllt" 1/3 der Punktzahl. Bei den B-Kriterien, bei denen ein Wert einzusetzen ist, erfolgt die Wertung in der Form, dass der beste Wert die volle Punktzahl erhält. Weitere Werte werden im Verhältnis zu dem Bestwert interpoliert. (z. B. bei Angabe der Wattzahl im Betriebsmodus eines Mufos). Produkt A benötigt 20 Watt, Produkt B 70 Watt und Produkt C 150 Watt; maximal erzielbare Punkte bei der Frage: 100 Punkte für den geringsten Energieverbrauch. Produkt A wird gewertet mit 100 Punkten, Produkt B wird gewertet mit 29 Punkten und Produkt C wird gewertet mit 13 Punkten. Wertung: 100 Punkte multipliziert mit bestem Wert dividiert durch den schlechteren Wert 100X20/70=28,57 = 29.
Kann eine Anforderung nach Ansicht des Bieters nur eingeschränkt, teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, so ist diese mit "eingeschränkt" zu kennzeichnen. Der Bieter hat im Feld Bemerkungen die Einschränkung näher zu beschreiben.
Es sind alle in den gesamten Ausschreibungsunterlagen geforderten sowie alle im Anforderungskatalog geforderten Funktionen oder Systemmerkmale, die seitens des Bieters mit "Ja" oder "eingeschränkt" beantwortet wurden, im Rahmen des Projektes zu liefern und in der Preiskalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Die Beantwortung einer Frage mit "Ja" oder "eingeschränkt" mit dem Hinweis in Bemerkungen und/oder im Angebotsschreiben, dass dazu weitere Komponenten, Lizenzen etc. benötigt werden, die zusätzlich Geld kosten, führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. Ausnahme, der Preis wird extra abgefragt.
Eine Nichtbeantwortung eines A-Kriteriums führt auch zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht beantwortete B-Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.
Es sind maximal 10.000 Bewertungspunkte möglich. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die mind. 7.000 Bewertungspunkte erreichen.
I-Kriterien bezeichnen eine Information für die folgenden Fragen im Fragenkatalog oder eine allgemeine Information. I-Kriterien werden nicht bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung von Multifunktionssystemen für die Gesamtverwaltung, Schulen und kinderbetreuenden Einrichtungen
Ort: 30179 Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DRQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/ve
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.