Tragwerksplanung Martinusschule Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2021-038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Martinusschule
Die Schule wird in den kommenden Jahren die Schülerzahl erhöhen und dreizügig bis zu 300 Schüler unterrichten. Das pädagogische Konzept strebt eine räumliche Organisation in "Clustern" an, in denen jeweils 3 Klassenräume mit den dazugehörigen Differenzierungsräumen und den flexibel nutzbaren Flurzonen zu einer Einheit zusammengefasst werden. Zwei der vier benötigten Cluster sollen im vorhandenen Bestandsgebäude, zwei weitere in einem Neubau angeordnet werden.
In diesem Neubau soll eine Versammlungsstätte für 300 Personen mit Sitzplatzbestuhlung errichtet werden. Die Versammlungsstätte wird im KG bzw. EG des Neubaus neben der Schwimmhalle realisiert und kann als Schülerrestaurant und als Versammlungsstätte genutzt werden. Darauf soll zusätzlich noch eine Etage aufgesetzt werden, in denen die Klassen- und Nebenräume untergebracht werden. Die Schulküche soll ebenfalls im Neubau errichtet werden, sodass der Veranstaltungssaal im täglichen Schulleben als Speisesaal genutzt werden kann. Zur Verteilung des Essens, der Organisation des Mittagessens in den Klassenräumen und der barrierefreien Erschließung werden zwei Aufzüge, im Neubau und im Bestand, errichtet.
Für diesen neuen Baukörper sind die notwendigen statischen Berechnungen und Planungen zu erbringen.
- Neubaufläche ca. 1500 m2 BGF, Fertigstellung im Februar 2024
Martinusschule Am Druvendriesch 19 50354 Hürth
Gegenstand dieses Vertrags sind die Planungsleistungen im Leistungsbild des § 51 Tragwerksplanung der HOAI 2021 für die Erweiterung der Grundschule Fischenich - Martinusschule, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Für den neuen Baukörper sind die notwendigen statischen Berechnungen und Planungen zu erbringen.
Das exakte Leistungsbild und eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
- Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI);
- Stufe 2: Genehmigungsplanung bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4 - 6 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI).
Vergabe der Bauleistungen:
Eine GU Vergabe der Bauleistungen ist denkbar. Eine GU Vergabe der Bauleistungen ist denkbar. In diesem Fall ist eine Anpassung des Honorars nach § 3 des Ingenieurvertrages möglich.
Projektzeitablauf:
Die Leistungsphasen 1 bis 3 sollen bis Ende Februar 2022 abgeschlossen werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgenden Kriterien:
1. Referenzprojekte mit 100 %
Alle Referenzprojekte werden zunächst entsprechend der nachfolgend benannten Auswahlkriterien bewertet:
1.1 Vergleichbare Schwierigkeit mit 5,0 %
1.2 Vergleichbare Baukosten (KG 300 netto) mit 10,0 %
1.3 Vergleichbare Bauaufgabe (kumulativ) mit 25,0 %
1.4 Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB mit 5,0 %
1.5 Durchführung des Projekts als Generalunternehmermaßnahme mit 5,0 %
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei, die über den Vergabemarktplatz Rheinland (siehe Abschnitt VI.3) zur Verfügung gestellt werden. Die vom Bewerber je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die maximale Punktzahl für eine Referenz beträgt demnach 500 Punkte. Anschließend werden die Punkte der beiden bestbewerteten Referenzen addiert. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben.
Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (siehe Kriterium 1.3). Sollte auch die Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der Bauaufgabe identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
- ggf. Angaben zur Präqualifizierung
- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)
- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Generalunternehmermaßnahme, Honorarzone, Baukosten und die Beschreibung der Bauaufgabe.
- Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrages im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.