Wartung von Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-026-28-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Aufzugsanlagen
Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten an den Aufzugsanlagen der LWL-Kliniken in Paderborn, Marsberg, Marl, Hamm, Dortmund, Lippstadt, Warstein, Lengerich und Münster
Aufzugsanlagen der Liegenschaften Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf und Münster
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Aufzugsanlagen der LWL-Kliniken in Münster und Lengerich
Aufzugsanlagen der Liegenschaften im Teil Ruhrgebiet, West-Münsterl., Süd-Westf.
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Aufzugsanlagen der LWL-Kliniken in Marl, Hamm und Dortmund
Aufzugsanlagen der Liegenschaften im Teil Süd-Westfalen und Ostwestfalen-Lippe
Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Aufzugsanlagen in den LWL-Kliniken in Warstein, Marsberg, Lippstadt und Paderborn
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in dergeltendenFassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
Vermögens- und Personenschäden Höhe abdeckt und diese nachzuweisen.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
Vermögensschäden auf 250.000 € je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Der Auftragsnehmer muss entsprechend DIN EN 13015 zertifiziert sein und dieses mit der Angebotsabgabe entsprechend belegen. Die Wartung darf nur von ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden. Der Bieter kann nachweisen, dass er über das notwendige Fachpersonal verfügt.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und Besondere Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ngebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 06.09.2021 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.