EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Netphen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netphen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netphen.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Netphen
Die Gesamtleistung wird in vier Losen vergeben:
– Los 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall sowie Sperrmüll und Ast- und Strauchwerk;
– Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier;
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier;
– Los 4: Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen.
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall sowie Sperrmüll und Ast- und Strauchwerk
Gestellung der Behälter zur Sammlung von Restmüll und Biomüll:
– Gestellung neuer Behälter im Rahmen eines Mietkaufs (inkl. Verteilkosten).
– Die Behälter zur Rest- und Biomüllsammlung sind mit einem Ident-System auszustatten.
Sammlung und Transport von Restabfall:
– Leerung der 80-l-, 120-l-, 240-l- und 1.100-l-Restabfallbehälter im zwei-/vierwöchentlichen Rhythmus;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
– Transport des Restabfalls zur Umladestation des Kreises Siegen-Wittgenstein (derzeit: Winterbach in Netphen-Herzhausen).
Sammlung und Transport von Bioabfall:
– Leerung der 120-l- und 240-l- Bioabfallbehälter im 14-täglichen Rhythmus;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
– Transport des Bioabfalls zur Umladestation des Kreises Siegen-Wittgenstein (derzeit: Winterbach in Netphen-Herzhausen).
Sammlung und Transport von Sperrmüll:
– Sperrmüllsammlung auf Abruf (Abrufkarte oder online) innerhalb von 6 Wochen;
– Transport des Sperrmülls zur Umladestation des Kreises Siegen-Wittgenstein (derzeit: Winterbach in Netphen-Herzhausen).
Sammlung und Transport von Ast- und Strauchwerk:
– Zweimal jährliche Bündelsammlung von Ast- und Strauchwerk an festen Terminen (Frühjahr und Herbst) mit Anmeldung;
– Transport von Ast- und Strauchwerk zur Umladestation des Kreises Siegen-Wittgenstein (derzeit: Winterbach in Netphen-Herzhausen).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von Altpapier
Gestellung der Behälter zur Sammlung von Altpapier (PPK):
– Gestellung neuer oder gebrauchter Behälter im Rahmen eines Mietkaufs (inkl. Verteilkosten).
Sammlung und Transport von Altpapier:
– Leerung der „Grünen Tonne“ mit 240 l und 1.100 l im vierwöchentlichen Rhythmus („Holsystem“);
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
– Transport des gesammelten Altpapiers zu einer geeigneten und genehmigten Anlieferstelle (Umschlaganlage) des Auftragnehmers (inkl. Umschlag und Verwiegung). Hierbei ist ggf. auch eine Teilmenge des PPK für die Dualen Systeme umzuschlagen.
– Optional: Mengenstromnachweis für die Dualen Systeme (in Abhängigkeit von den Regelungen der abzuschließenden Mitnutzungsvereinbarung).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Führen von Mengenstromnachweisen.
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2031), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier
– Übernahme des Altpapiers an der vom Auftraggeber benannten Umschlaganlage (Auftragnehmer des Loses 2);
– Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik;
– Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
– Sammlung von Problemstoffen mit dem Schadstoffmobil an bis zu 5 Sammeltagen im Stadtgebiet (derzeit jeweils 4 Standplätze);
– Entsorgung der angenommenen Problemstoffe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Bankerklärung auf gesonderte Anforderung (nur Los 3);
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird (nur Los 3).
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versi-cherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier.
Los 2:
– Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Umschlaganlage für Altpapier.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffen/gefährlicher Abfälle).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 15.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Nutzungsnachweis für den Standort der angebotenen Umschlaganlage für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer des Standortes der angebotenen Umschlaganlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von mindestens 1.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistungen, der Mengen und der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffen/gefährlicher Abfälle) in mind. einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.