2021-0331 Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in für Duisburg-Hochfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0331 Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in für Duisburg-Hochfeld
Die Stadt Duisburg setzt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes NRW die Gesamtmaßnahme Sozialer Zusammenhalt Duisburg-Hochfeld "Rheinwärts - Ankommen, Leben, Begegnen" von 2021 bis voraussichtlich 2029 um. Diese umfasst die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK Duisburg-Hochfeld 2020) aufgeführten Einzelmaßnahmen. Rahmengebende Leitthemen der Gesamtmaßnahme sind die positive Gestaltung der Migrations- und Integrationsprozesse sowie der Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Rhein im Ortsteil Duisburg-Hochfeld.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung des gesamten Prozesses vergibt die Stadt Duisburg an einen oder mehrere fachlich geeignete Dienstleister aus dem Bereich Planung und Architektur die Dienstleistung des "Ortsteilmanagements und des/der Quartiersarchitekt*in".
Das Ortsteilmanagement hat die Federführung im Rahmen der zu erbringenden Leistungen inne.
Heerstraße 109 47053 Duisburg Programmgebiet
Die Arbeit des im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenden Ortsteilmanagements (OTM) soll ab Januar 2022 fließend an die Aufgaben, Strukturen und Erfolge der bisherigen Ortsteilarbeit anknüpfen und diese fortführen bzw. weiterentwickeln. Eine wichtige Neuerung stellt die Etablierung einer*s, für Hochfeld spezifisch zuständigen Quartiersarchitekten*in (QA) dar. Die/Der QA ist Teil des neues "Ortsteilteams", um einen möglichst guten Austausch mit dem Team des OTM als Multiplikator zu sichern.
Die zu erbringenden Leistungsbausteine sind dabei:
- Anmietung und Betrieb des Ortsteilbüros (Gewährleistung fester Öffnungszeiten, räumliche Lösung für Beratungs- und Beteiligungsangebote, etc.)
- Fortführung und Weiterentwicklung des Ortsteilmanagements (Mitwirkung bei der Entwicklung, Begleitung, Umsetzung und Vernetzung bestehender wie auch zukünftiger Maßnahmen, Funktion als Sprachrohr des Ortsteils, Gebietskoordination, Federführung bei den bestehenden Netzwerken, Unterstützung der vor Ort aktiven sozialen Träger*innen und öffentlichen Dienststellen, etc.)
- Operative Umsetzung des Verfügungsfonds (Aktive Bewerbung des Verfügungsfonds, Beratung, Geschäftsführung des "Verfügungsfonds-Beirates Hochfeld", Unterstützung bei der Förderkonformen Vorbereitung und Umsetzung von Projekten, etc.)
- Aktivierung und Beteiligung verschiedener Zielgruppen (Motivation der Bewohner und der verschiedenen Akteursgruppen zur Beteiligung an der Ortsteilentwicklung, Konzeption, Organisation sowie Durchführung von Beteiligungsformaten, Förderung des interkulturellen und solidarischen Miteinanders, etc.)
- Öffentlichkeitsarbeit und operative Umsetzung der Image-Kampagne (Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Entwicklungsprozesses, Planung und Durchführung von imagefördernden Aktionen, Betrieb, inhaltliche Ausgestaltung und Pflege einer neuen Internetpräsenz des Ortsteils, etc.)
- Quartiersarchitekt*in (Aktivierung, Unterstützung und Vernetzung der Eigentümerschaft, Beratung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten zu baufachlichen und gestalterischen Fragen, Mitarbeit bei der Umsetzung "Umgang mit Problemimmobilien" und Aufbau eines Monitorings im Programmgebiet, Operative Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Prozessbegleitung und -steuerung, etc.)
- Allgemeine Prozessbegleitung und -steuerung (Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme, Photographische Dokumentation der Projektfortschritte, Erarbeitung von Verstetigungskonzepten, Monitoring und Evaluation, etc.)
Die genannten Leistungsbausteine sollen einen groben Überblick über die zu erwartenden Aufgaben für die Erbringung der Dienstleistung "Ortsteilmanagement und Quartiersarchitekt*in" bieten. Eine genaue und vollständige Auflistung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Die Maßnahme erstreckt sich auf den Gesamtzeitraum bis zum 31.12.2029. Die Parteien werden zunächst aber nur einen Zwei-Jahres-Vertrag bis zum 31.12.2023 schließen. Die*der Auftragnehmer*in (AN) erhält das Recht auf Abschluss eines jeweils zweijährigen Fortsetzungsvertrages, es sei denn, der Fördergeber versagt die dazu erforderlichen Fördermittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW oder reduziert diese z. B. auf Einjahrestranchen. Die Möglichkeit der Vertragsverlängerung wird bis max. 31.12.2029 eingeräumt. Die Ausübung der Vertragsverlängerung wird schriftlich, spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums, erklärt, soweit der Bewilligungsbescheid des Fördermittelgebers zu diesem Zeitpunkt schon vorliegt. Sollte sich der Zugang dieses Bescheides verzögern, wird die Auftraggeberin (AG) den AN über diesen Umstand informieren, mit der Frage, ob die Verlängerung gewünscht ist. Sobald der Förderbescheid vorliegt, wird dann eine endgültige Entscheidung mitgeteilt.
Verlängerungsoption.
Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre in Abhängigkeit der Fördermittelbewilligung bis maximal zum 31.12.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§123, 126 GWB gegen das/die bietende(n) Unternehmen vorliegen.
Befähigung zur Berufsausübung:
- Für die Bearbeitung des Auftrages müssen die Unternehmen entsprechende personelle Kapazitäten vorhalten. Die Bieter*in(nen)/Bieter*innengemeinschaft hat/haben daher nachzuweisen, dass sie mindestens über 3 technische Mitarbeiter*innen verfügt.
- Für das zur Erbringung der Leistungen "Ortsteilmanagement" allgemein benannte Personal ist ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (B.Sc., B.A., B.Eng., Dipl.-Ing, M.Sc., M.A., M.Eng. oder vergleichbarer Abschluss) in Stadt-/Raumplanung, Geographie, Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen.
- Für die Projektleitung des Ortsteilmanagements ist ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Dipl.-Ing, M.Sc., M.A., M.Eng.) in Stadt-/Raumplanung, Geographie, Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung nachzuweisen.
- Für die zur Leistungserbringung "Quartiersarchitekt*in" hauptverantwortliche(n) Person(en) muss ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Architektur (Dipl.-Ing, M.Sc., M.A., M.Eng. oder ein vergleichbarer Abschluss) und die Zulassung in einer Architektenkammer nachgewiesen werden.
- Kommunikationssprache für das gesamte Verfahren und die Auftragserfüllung ist Deutsch. Daher muss das eingesetzte Personal der Auftragnehmer*in(nen) die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Zum Nachweis, dass keine Insolvenzgefahr Ihres Unternehmens vorliegt, muss ein (geprüfter) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument (z. B. ein Geschäftsbericht) aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) eingereicht werden.
Aufgrund der heterogenen Nutzungs-, Eigentümer*innen- und Sozialstruktur im Programmgebiet Hochfeld ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der bietenden Unternehmen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Je Eignungspunkt (s. S. 3f. im "Steckbrief zu den Eignungsreferenzen" Anlage 02-1 der Vergabeunterlagen) sind mindestens zwei Referenzaufträge/-projekte Ihres/r Unternehmen vorzuweisen. Die Referenzprojekte müssen dabei aus den letzten 5 Kalenderjahren (Stichtag: Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) stammen.
Zu jedem als Eignungsnachweis herangezogenen Referenzprojekt ist ein eigener Steckbrief nach vorgegebenem Muster anzufertigen und, falls möglich, Ansprechpersonen der damaligen Auftragnehmer*innen mit Kontaktdaten zu benennen. Ein Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für mehrere der genannten Eignungspunkte gleichzeitig herangezogen werden, wenn dieses für beide als geforderter Nachweis zulässig sind.
Bitte füllen Sie jeweils den vorgegebenen Steckbrief je Referenzprojekt aus und nummerieren Sie diese fortlaufend nach folgendem Muster durch:
02_"Nr. Referenz"
Bsp.: 02_1
Die Reihenfolge der Nummerierung nimmt keinen Einfluss auf die Wertung. Zu allen aufgeführten Referenzen sind dem Dokument entsprechende Nachweise beizufügen.
Speichern Sie den Steckbrief als PDF ab und fügen Sie die dazugehörigen Nachweise entsprechend dem Dokument an. Benennen Sie die Referenzdatei bitte mit vorangestellter Kennung und ihrer Unternehmensbezeichnung bzw. der Bezeichnung der Bieter*innengemeinschaft (bspw. 02_1_Unternehmensname).
Eine Referenz wird als Eignungsnachweis anerkannt, wenn bei dem/n jeweiligen betreffenden "Eignungspunkt/en" mindestens zwei der unter "Beschreibung der Referenz" benannten "typischen Aufgaben" erfüllt sind.
Zu folgenden Eignungspunkten sind Referenzen einzureichen:
- Erfahrungen in der Durchführung eines Ortsteils-, Stadtteils- oder Quartiersmanagements etc. oder Beauftragung als Sanierungsträger*in im Rahmen von Städtebaufördermaßnahmen in von Problemstellungen mit Duisburg-Hochfeld vergleichbaren Gebietskulissen.
- Erfahrungen in der Vorort- und akteur*innenbezogenen Netzwerkarbeit im Ortsteil
- Erfahrungen in der Organisation, fachlich inhaltlichen Planung, Gestaltung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen unterschiedlichen Zuschnitts für beteiligungsorientierte Prozesse
- Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung
- Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Instandsetzungs-, (energetischen) Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Immobilien und deren Förderung
Bitte füllen Sie zudem zuletzt das Formblatt "Liste der Eignungsreferenzen" zur Zuordnung, welche Eignung mit welcher Referenz nachgewiesen wird, aus (Anlage 02-0 der Vergabeunterlagen). Bitte tragen Sie dazu die entsprechend in den Steckbriefen festgelegten Nummern ein und kreuzen Sie zutreffende Felder an.
Quartiersarchitekt*in: BauKaG NRW
Die Leistungen des Quartiersarchitekten / der -architektin ist dem Berufsstand des Architekten / der Architektin vorbehalten.
Der Nachweis über eine Kammerzugehörigkeit ist zu erbringen.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYY1J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.