Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: MPI_KOFO 009_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kofo.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen
Max-Planck-Institut für Kohlenforschung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
45470 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Sicherheitsdienstleistungen am Max-Planck-Institut für Kohlenforschung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
- Eigentümerstruktur (dargelegt anhand von Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen, nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
- Falls gegeben, die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe 8.)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestiimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat - Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen für die letzten drei Geschäftsjähre (2018-2020):
Mindestanforderung:
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 - 2020) einreichen:-
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (mit Angaben zur Anzahl der Festangestellten, zu Zeitverträgen, zu freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
- Aussagen zur üblichen Eigen-/Fremdleistungstiefe, Angaben zu Partnern
- Standort und Aufbau der Zentrale/Niederlassung, von der aus das Projekt betreut wird
- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens, Personalstärke im Geschäftsbereich Sicherheitsleistungen
- Konformität mit DIN 77200: Anforderungen an die Organisation, Personalführung und Ar-beitsweise des Unternehmens, mindestens Stufe 2
-Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig; Kopie ausreichend)
-Umweltmanagement: Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).