Rahmenvereinbarung über Generalplanerleistungen für den Neubau Buscarport Heerdt
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Generalplanerleistungen für den Neubau Buscarport Heerdt
Die Rheinbahn AG ist der Betreiber des ÖPNV in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der umliegenden Region. Aktuell besteht die Busflotte aus 474 eigenen Fahrzeugen, die in fünf Betriebshöfen instandgehalten und abgestellt werden.
Um den Anforderungen an die Luftreinhaltung genüge zu tragen setzt die Rheinbahn künftig auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge.
Um die Anforderungen durch die neu zu beschaffenden emissionsfreien Busse hinsichtlich Energieversorgung und Vorkonditionierung zu berücksichtigen, plant die Rheinbahn am Betriebshofstandort Düsseldorf Heerdt an der Eupener Straße 56 den Neubau einer Abstellhalle für ca. 50 Busse. Für diesen Neubau, der als Bus-Carport mit Versorgungstechnik (Druckluft, Ladeenergie) und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgeführt werden soll, stehen ca. 4.000 m2 zur Verfügung. Bei der Planung ist darüber hinaus auf dieser Fläche eine Bus-Waschhalle zu berücksichtigen.
Betriebshof Heerdt, Düsseldorf
Die Rheinbahn AG ist der Betreiber des ÖPNV in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der umliegenden Region. Aktuell besteht die Busflotte aus 474 eigenen Fahrzeugen, die in fünf Betriebshöfen instandgehalten und abgestellt werden.
Um den Anforderungen an die Luftreinhaltung genüge zu tragen setzt die Rheinbahn künftig auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge.
Um die Anforderungen durch die neu zu beschaffenden emissionsfreien Busse hinsichtlich Energieversorgung und Vorkonditionierung zu berücksichtigen, plant die Rheinbahn am Betriebshofstandort Düsseldorf Heerdt an der Eupener Straße 56 den Neubau einer Abstellhalle für ca. 56 Busse. Diese ist als Carport geplant und in einem Raster zu erstellen, das die Abstellung von Solo- und Gelenkbussen optimiert. Dafür stehen ca. 4.000 m2 zur Verfügung. Bei der Planung ist darüber hinaus auf dieser Fläche eine geschlossene Waschhalle (mit Arbeitsgrube, Heizung, Lüftung, Toren und Wasseraufbereitungsanlage sowie Regenwassernutzung) zu berücksichtigen.
Zunächst ist der Endzustand des gesamten Carports zu planen. Ein Bereich der Abstellfläche soll von vornherein mit Ladehauben für Busse mit Pantographen geplant werden. Der andere Bereich der Abstellhalle soll die spätere Ausrüstung mit Ladehauben ermöglichen und darüber hinaus auch die Abstellung von Dieselfahrzeugen und Wasserstoffbussen ermöglichen. Die komplette Ladeinfrastruktur (10 KV Schalt-Anschlußfeld, Trafo, Ladegleichrichter) incl. Leitungswege und Anschlußbedingungen ist mit einzuplanen. Die benötige Energieversorgung i. H. v. 4-6 MVA ist nicht Bestandteil der Planung.
Die Planung beinhaltet auch ein Beleuchtungskonzept und die erforderlichen Nachrichtentechnischen Gewerke (Video, Kommunikation, Brandmeldetechnik, Funk-Ortungs- und, Datennetzwerke) sowie Photovoltaik auf der gesamten Dachfläche.
Die Errichtung des Carports und der Bus-Waschhalle erfolgt bei laufendem Betrieb. Die Flächen für den Carport und der Bus-waschhalle werden dabei freigehalten. Die Fahrzeuge werden in der Nacht auf Ersatzflächen auf dem Betriebshofgelände abgestellt.
Zur Synchronisation der Zeitpläne zwischen Bau und Buslieferung ist die Aufteilung in zwei Bauabschnitte im Zuge der Planung zu prüfen. Der Bereich mit der Ladetechnik soll dabei priorisiert werden.
1.) Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§123,124 GWB. Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre (Unternehmensbezogene Bieterangaben) (2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. (Unternehmensbezogene Bieterangaben)
Bzgl. Abschnitt III.1.2) Nr. (1) wird bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro/Jahr als Mindeststandard zwingend gefordert.
(1) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren,
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2) Nachweis über die erfolgreiche Planung von Referenzprojekten.
Folgende Mindestkriterien müssen erfüllt sein um die fachliche Eignung nachzuweisen:
• Es sind in Summe mindestens 3 Planungsprojekte (Neubau von überdachten Busabstellanlagen für mind. 30 Busse) nachzuweisen;
• Eines der o.g. Projekte beinhaltet weiterhin die Planung einer Nutzfahrzeug-Waschhalle (in der Kombination Abstellhalle plus Waschhalle);
• Sollte ein derartiges Kombiprojekt (Abstellhalle plus Waschhalle) nicht realisiert worden sein, so kann neben den erforderlichen 3 Planungsreferenzen für Busabstellanlagen eine weitere zusätzliche Referenz für eine Nutzfahrzeug-Waschhalle eingereicht werden. Hierbei kann es sich um ein autarkes Projekt, unabhängig von einer Busabstellanlage, handeln;
• Das Abnahmedatum jedes Einzelprojektes muss nach dem 01.01.2015 liegen;
• Die Referenzen müssen eine formelle Bau-Abnahme (Gesamtabnahme) erfahren haben;
• Von den mind. 3 Referenzprojekten muss mindestens 1 Projekt zusätzlich den technischen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse beinhalten;
• Die Leistungsphasen nach HOAI (LP 1 bis LP 9) müssen mindestens über alle Referenzen für Busabstellanlagen kumuliert je einmal erbracht worden sein.
• Für das ergänzende (autarke) Projekt einer Nutzfahrzeug-Waschhalle sind mindestens 6 von 9 Leistungsphasen zu belegen.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eignungserklärung (Vordruck) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
(4) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E26551461 unter Verwendung der ID E26551461 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
(5) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Offenen Verfahrens ist der Unterlage "Allgemeine Verfahrensbedingungen" zu entnehmen.
(6) Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Generalplaner gefunden werden, der innerhalb einer Rahmenvereinbarung die erforderlichen Planungsleistungen erbringen kann. Dabei werden die Leistungsphasen 1-3 der HOAI verbindlich abgerufen. Die Leistungsphasen 4-9 der HOAI werden demgegenüber nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung in Form von schriftlichen Einzelabrufen durch die Rheinbahn AG rechtswirksam abgerufen. Einen Anspruch auf den Abruf der Lph. 4-9 hat der Bieter nicht. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
(7) Sollte die Rahmenvereinbarung nicht zur Veröffentlichung vorliegen, wird diese unaufgefordert innerhalb weniger Tage nachgereicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]