Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Fenster Türanlagen in Alu, Georgsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0050-26-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Fenster Türanlagen in Alu, Georgsplatz
Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich.
Innenfassade Stahl-Glas Türen, Kaiserin Augusta Schule
Georgsplatz 10
50676 Köln
Metallbauarbeiten (Aluminium-Glas-Innentüren) für den Erweiterungsbau der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, 50676 Köln Altstadt Nord, 4-geschossiger Schulbaukörper mit Forum, Foyer, Mensa, Aufenthalts- und Klassenräumen, Fachräumen, Ganztagsbereich, Verwaltungs- und Technikbereich,
— Stahlblechtüren circa 4 Stück,
— Stahlblechtüren Brandschutz circa 22 Stück,
— Ausstattung Stahlblechtüren,
— Rohrrahmentüren / Festverglasung circa 2 Stück,
— Rohrrahmentüren / Festverglasung Brandschutz circa 24 Stück,
— Ausstattung Rohrrahmentüren / Festverglasung.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hedemünden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU