Neubau Campus Unna - Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Unna - Fliesen- und Plattenarbeiten
Neubau Bildungscampus Unna - Fliesen- und Plattenarbeiten -
Bildungscampus Unna Döbelner Straße 3 59425 Unna
Zirka
- 1.089 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R9
- 33 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R9, Treppenpodeste
- 4 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R9, Aufzugkabinen
- 500 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R10
- 20 m² Bodenfliesen, Feinsteinzeug, R11
- 202 m Trittstufen, R9
- 202 m Setzstufen
- 300 m Sockelfliesen
- 990 m² Wandfliesen, Feinsteinzeug
- 19 St Kristallspiegel
- 584 m Trenn- und Abschlussschienen, Edelstahl
- 4 St Reinstreifer mit Nadelvlies und Edelstahlrahmen, Einzelgröße bis ca. 7 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen- und Plattenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bau-kaltenberg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D6AZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.