WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-172
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE242080545
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Nationale Identifikationsnummer: DE225374702
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 121091334
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awg.wuppertal.de
Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR,
- Entsorgung Herne AöR,
- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Abschnitt II: Gegenstand
WBD 2021-172 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg, Entsorgung Herne AöR Südstr. 10 44625 Herne, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal Korzert 15 42349 Wuppertal
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 13 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 6 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren nach der Abnahme.
Die Aufteilung der voraussichtlich 13 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:
Variante 1:
- 7 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, ohne Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 2:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau für die Restmüll-, Bio- und Papiersammlung, mit Schüttung, mit Seilwinde unter dem Aufbau, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 3:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 4:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 5:
- 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achs-Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, mit Schüttung (Lifter Adaption), 2 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Variante 6:
- 2 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achs Fahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr, ohne Schüttung, mit verstärkten Spanten, 3 x 30 kW Brennstoffzellenmodul
Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
- Entsorgung Herne AöR
Südtr. 10
44625 Herne
- AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Korzert 15
42349 Wuppertal
ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.
Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.
Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie "Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)" vom 09.07.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge bewilligt und bis zum 31.12.2022 befristet. Die Lieferung und Abrechnung der Fahrzeuge muss spätestens bis zum 02.12.2022 (48. KW 2022) abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter / der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1) Eigenerklärung zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und / oder die Eintragung in die Handwerksrolle, und / oder das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter aus dem EU-Ausland gelten vergleichbare Institutionen
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 5, Formblatt F5 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 5, Formblatt F6 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (oder Präqualifikation oder EEE*)
4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 5, Formblatt F4 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (oder Präqualifikation oder EEE*)
5) Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 5, Formblatt F11 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (zwingend von jedem Bieter auszufüllen)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F3A - F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F3A - F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter / der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1) Eigenerklärung zum Nettogesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 5, Formblatt F2 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen (keine Präqualifikation oder EEE möglich)
2) Eigenerklärung zum Bestehen / Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- min. 1.000.000,- Euro für Sachschäden pro Versicherungsfall betragen muss
- siehe Anlage 5, Formblatt F7 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F3A - F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F3A - F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Eigenerklärung zum Bestehen / Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- min. 1.000.000,- Euro für Sachschäden pro Versicherungsfall betragen muss
- siehe Anlage 5, Formblatt F7 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem Bieter / der Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot, folgende Nachweise beigebracht werden:
1) Eigenerklärung zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 5, Formblatt F1A und 1B der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen - (keine Präqualifikation oder EEE möglich, siehe geforderte Mindeststandards)
2) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, sowie zur technischen Ausstattung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 5, Formblatt F3A und F3B der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen (oder Präqualifikation oder EEE*)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen enthaltenen Formblätter F3A - F7 oder gemäß § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gemäß § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die EK kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) der Verfahrens- und Angebotsbedingungen angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F3A - F7 in der Anlage 5 der Verfahrens- und Angebotsbedingungen, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss 10 Referenzen (Mindestkriterium) über jeweils die erfolgte Beauftragung, Herstellung und Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Verbrennungsmotor) vorlegen, dessen Fahrgestell, Aufbau und ggf. Schüttung mit den elementaren Merkmalen der hier ausgeschriebenen Fahrgestelle, Aufbauten und variantenabhängig Schüttungen, vergleichbar sein müssen.
Alle 10 Referenzaufträge müssen jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzaufträge müssen jeweils die Beauftragung, Herstellung und Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit konventionellem Antrieb (Verbrennungsmotor) beinhalten.
2. Das Fahrgestell und der Aufbau der Abfallsammelfahrzeuge müssen jeweils mit dem hier ausgeschriebenen Fahrgestell und Aufbau vergleichbar sein. Als "vergleichbar" gelten dabei Fahrgestelle und Aufbauten, die die elementaren Merkmale der der Leistungsposition 1, Pos-Nr. 1. bis 1.5 des Leistungsverzeichnisses erfüllen.
3. Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzaufträgen, die ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
4. Die Lieferung der Abfallsammelfahrzeuge muss im Rahmen eines jeden benannten Referenzauftrages bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Lieferung darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat eine Referenz (Mindestkriterium) über die erfolgte Beauftragung und Herstellung eines wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs vorzulegen, das mit den hier ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar ist. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
1. Der Referenzauftrag muss die Beauftragung und Herstellung eines brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs beinhalten.
2. Der Referenzauftrag muss einen Mindestauftragswert von 500.000,- EUR netto aufweisen.
3. Der Referenzauftrag muss neben der Beauftragung und Herstellung des wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs Instandhaltungs- und Wartungsleistungen umfassen.
4. Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
5. Die Herstellung des wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugs muss im Rahmen des benannten Referenzauftrags bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bereits erfolgt sein. Die Herstellung darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Die inkludierten Instandhaltungs- und Wartungsleistungen sind unter Einhaltung der Bestimmungen des TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD64F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.