Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0207-21-I-F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland
Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland
Informationen bezüglich des Ausführungsortes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von jährlich bis zu 20 Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter ausländischer Behörden nach Deutschland nach konkreten Vorgaben (Reiseziele, Betriebe usw.) des Auftraggebers.
Die Rahmenvereinbarung kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
-Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mind. eine, idealerweise zur Minimierung des Prüfaufwands aber höchstens vier) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der ab August 2018 erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes [Angabe Beginn (Zuschlags-/Auftragserteilung) bestehend aus Tag, Monat und Jahr sowie Ende (Durchführungszeitraum der Reise), bestehend aus Datum von bis (jeweils Tag, Monat und Jahr)] sowie des öffentlichen bzw. privaten Empfängers (möglichst inkl. Kontaktdaten), nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf die zu vergebende Rahmenvereinbarung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
-Erfahrung in der Durchführung von vergleichbaren Delegationsreisen (z. B. Journalistenreisen, Ministerialreisen) mit wirtschaftlichem Kontext zur Agrar- und Ernährungswirtschaft innerhalb Deutschlands; alternativ Erfahrung in der Durchführung von vergleichbaren Delegationsreisen mit wirtschaftlichem Kontext zu anderen Branchen als die der Agrar- und Ernährungswirtschaft, wenn einschlägige Kontakte zu Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft nachgewiesen werden,
-breites Fachwissen und Erfahrungen von mindestens zwei Jahren im Bereich Organisation und Projektmanagement für die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung der komplexen Kontroll- und Informationsreisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung soll für Kontroll- und Informationsreisen Anwendung finden, die ab Anfang Januar 2022 durchgeführt werden. Da die Durchführung von Kontroll- und Informationsreisen Anfang Januar 2022 nicht möglich wäre, wenn die Rahmenvereinbarung erst zum 01.01.2022 gilt und der Auftraggeber erst dann die Ausschreibung durchführen könnte, wurde der Beginn 01.11.2021 gewählt, um bereits vorher Kontroll- und Informationsreisen beauftragen zu können. Hinzu kommt, dass mit Beginn der Pandemie (März 2020) keine Kontroll- und Informationsreisen mehr durchgeführt werden konnten, da die momentane Rahmenvereinbarung keine digitalen Kontroll- und Informationsreisen abdeckt. Somit konnten seit dieser Zeit keine Exporterleichterungen für die
deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft zu Stande kommen. Auch sollte es zwingend vermieden werden, die Rahmenvereinbarung mitten im Jahr enden zu lassen, da uns dies vor organisatorische Probleme stellt, sodass eine Überschreitung der vier Jahre um zwei Monate möglich sein muss.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen),
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen),
• Eigenerklärung über Personalqualifikationen (siehe Vergabeunterlagen),
• Konzept.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,
persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine
direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9
VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt
ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem
Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben
(§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine
Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.