Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen f. d. Zeitraum 01.12.2021 bis maximal 03.12.2029 über die Linien 090 und 091 im Rhein-Kreis Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1416/1423
Fax: [gelöscht]/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen f. d. Zeitraum 01.12.2021 bis maximal 03.12.2029 über die Linien 090 und 091 im Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss vergibt in diesem Vergabeverfahren einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis maximal zum 03.12.2029 über die Linien 090 und 091.
Die Fahrplanleistungen (inkl. Verstärkerfahrten), die für den Rhein-Kreis Neuss zu erbringen sind, betragen für die Linie 090 rund 113.000 Fahrplan-km (Nutz-km) pro Jahr und für die Linie 091 rund 44.126 Fahrplan-km (Nutz-km) pro Jahr (Fahrplanstand 2020):
- Linie 090: Damm – Bedburdyck – Gierath – Jüchen – Spenrath/Otzenrath – Hochneukirch
- Linie 091: Jüchen – Grevenbroich
Die Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind den abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rhein-Kreis Neuss
Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag wird auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 15 VgV in einem offenen EU-Vergabeverfahren vergeben. Der Aufgabenträger ist zugleich Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und hat durch Kreistagsbeschluss vom 26.06.2016 u.a. festgestellt, mit den anderen im VRR-Gebiet zusammengeschlossenen Aufgabenträgern eine "Gruppe von Behörden" im Sinne der VO (EG) 1370/2007 zu bilden. Die Gruppe von Behörden stellt integrierte Verkehrsdienste im Sinne von Art. 2 lit. m) VO (EG) 1370/2007 sicher.
Dabei sind die Verbandsmitglieder nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW bzw. § 4 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV verantwortlich. Sie sind zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) 1370/2007 (vgl. § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW).
Ergänzend zu der Beschreibung unter II.1.4) gelten die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss in der jeweils geltenden Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption.
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen Rechtes im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Weitere Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung der Öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Der Aufgabenträger schließt mit dem Auftragnehmer einen sogenannten Bruttovertrag. Die weiteren Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind den abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
- Eigenerklärung, dass der Bieter über sämtliche Nachweise etc. verfügt, um eine Genehmigung nach § 42
PBefG zu beantragen, bzw. diese Nachweise etc. kurzfristig erbringen kann.
- Mindestens eine Referenz für eine vergleichbare Verkehrsleistung als Auftragnehmer oder Nachunternehmer
im Leistungsbereich Linienverkehr mit Omnibussen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und spätestens bis zum 02.09.2021 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Der Aufgabenträger wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 06.09.2021, 20:00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Aufgabenträger weist auf die vergaberechtlichen Vorschriften zum Rechtsschutz, insbesondere die §§ 160 ff. GWB, hin. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html