TGA-Planung Erweiterung/Umbau Mariengymnasium Warendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-050-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung/Umbau Mariengymnasium Warendorf
Die Stadt Warendorf plant die Erweiterung und den Umbau des Mariengymnasiums an der Von-Ketteler-Str. 15 in Warendorf. Beabsichtigt ist ein eingeschossiges WC-Gebäude und eine ehemalige Hausmeisterwohnung zurückzubauen und durch einen zweigeschossigen Anbau zu ersetzen. Der Anbau soll Platz für ca. zehn Klassen und Kursräume inklusive der Pausen-WC-Anlage bieten. Zudem soll der zweigeschossige Verwaltungsbereich erweitert und umgebaut werden. Im Bereich des dreigeschossigen Klassentrakts ist der Anbau eines Aufzugs zur barrierfefreien Erschließung der oberirdischen Geschosse vorgesehen.
Die Architektenleistungen für dieses Vorhaben waren Gegenstand eines inzwischen abgeschlossenen Planungswettbewerbs, nach dessen Abschluss ein ausgewählter Preisträger bereits mit der Objektplanung Gebäude und Innenräume beauftragt worden ist.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung, wobei die Planung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 ("HLS") einerseits sowie 4 und 5 ("ELT") andererseits in getrennten Losen erfolgen soll. Das Vergabeverfahren umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Los 1 und Los 2
Anlagengruppen 1 - 3 und 8 (HLS)
Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Str. 15 48231 Warendorf
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 ("HLS") in den Leistungsphasen 1 bis 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 75%);
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage "T01-1 Bewerbungsformular TGA MG Los 1", die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Anlagengruppen 4 und 5 (ELT)
Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Str. 15 48231 Warendorf
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 ("ELT") in den Leistungsphasen 1 bis 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung eventuell geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 75%);
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15%);
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage "T01-2 Bewerbungsformular TGA MG Los 2", die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
1. für Los 1: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.09.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 1 bis 3 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand der Umbau oder die Erweiterung eines Bestandsgebäudes war und bei denen sich die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410, 420 und 430 (entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) belief, wobei die Kosten von Anlagengruppen, die von Dritten bearbeitet wurden, nicht mitgerechnet werden;
2. für Los 2: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.09.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand der Umbau oder die Erweiterung eines Bestandsgebäudes war und bei denen sich die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) belief, wobei die Kosten von Anlagengruppen, die von Dritten bearbeitet wurden, nicht mitgerechnet werden;
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell) mit der Berufsqualifikation als Ingenieur/in oder Techniker/in der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Versorgungstechnik; Los 2: Elektro- oder Nachrichtentechnik.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bei Teilnahmeanträgen für Los 1 müssen die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Bei Teilnahmeanträgen für Los 2 müssen die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Außerdem darf jeweils die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in derjenigen Fachrichtung, die nach den Angaben unter Ziffer 3 für das jeweilige Los maßgeblich ist, nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK976N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland