3. IKI-Eval-Zyklus Referenznummer der Bekanntmachung: 34-EU-2106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.z-u-g.org
Adresse des Beschafferprofils: https://www.z-u-g.org/
Abschnitt II: Gegenstand
3. IKI-Eval-Zyklus
Auftraggeberin ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Die ZUG gGmbH unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) dabei, seine förderpolitischen Ziele zu verwirklichen. Sie ist eine vollständig bundeseigene Gesellschaft.
Gesucht wird ein Dienstleister, der Evaluierungen in Form kurzer Abschlussreviews von maximal 25 Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative durchführt. Der Auftrag soll an ein externes Evaluierungsteam vergeben und zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 umgesetzt werden.
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein Förderprogramm zur Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern, welches die ZUG im Auftrag des BMU umsetzt.
Berlin
Auftraggeberin ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Die ZUG gGmbH unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) dabei, seine förderpolitischen Ziele zu verwirklichen. Sie ist eine vollständig bundeseigene Gesellschaft.
Gesucht wird ein Dienstleister, der Evaluierungen in Form kurzer Abschlussreviews von maximal 25 Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative durchführt. Der Auftrag soll an ein externes Evaluierungsteam vergeben und zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 umgesetzt werden. Die Reviews werden dabei Ex-post circa 9 Monate bis anderthalb Jahre nach Projektende umgesetzt und untersuchen die drei ausgewählten OECD/DAC-Kriterien Effektivität, Impact und Nachhaltigkeit. Mit der Durchführung schlanker Abschlussreviews sollen einerseits durch Konzentration auf zentrale Wirkungen und deren Nachhaltigkeit in effizienter Weise eine breite Rechenschaftslegung gewährleistet- und zum anderen relevante Lernaspekte herausgearbeitet werden, um einen lernorientierten Mehrwert für die Weiterentwicklung und Steuerung künftiger IKI-Projekte und des Gesamtprogramms zu schaffen. Bei den Projekten handelt es sich um IKI-Vorhaben, die zwischen dem 01. April und 31. Dezember 2020 beendet wurden und keine Verbundvorhaben sind, d.h. die nicht Teil der Erhebungen im Rahmen des 2. IKI-Evaluierungszyklus waren und nicht unter das künftige verbundbezogene Evaluierungssystem fallen.
In den kommenden Jahren werden ausblickend noch etwa 250 weitere Projekte mit einer solchen Charakterisierung beendet (Beendigungsdatum zwischen 2021 und 2024) und sollen dann gesondert ausgeschrieben werden. Die in der hier vorliegenden Ausschreibung gegenständlichen zuerst anstehenden Reviews zu den beendeten Projekten in 2020 bilden den Auftakt und die Erfahrungen im Rahmen dessen werden in die weiteren Reviews der Folgejahre einfließen.
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein Förderprogramm zur Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern, welches die ZUG im Auftrag des BMU umsetzt.Partnerländer werden mit IKI-Mitteln unterstützt, die im Pariser Klimaabkommen verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Widerstandskraft gegen unvermeidbare Folgen des Klimawandels. Im Bereich der Biodiversität unterstützt die IKI bei der Erreichung der Ziele der Biodiversitätskonvention. Mit ihren Aktivitäten trägt die IKI ebenfalls zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) bei.
Die IKI umfasst vier Förderbereiche:
(1) Minderung von Treibhausgasemissionen
(2) Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(3) Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt REDD+
(4) Schutz der biologischen Vielfalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe zur erlaubten Berufsausübung
(Bestbieter legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung vor.) (=Mindestanforderung)
- Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre. Mindestjahresumsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich in Höhe von 150.000,- €. (=Mindestanforderung)
s.o.
- Angabe der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit in den letzten drei Jahren.
- Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Das Evaluationsteam muss mindestens aus vier Personen bestehen: 1 Teamleiter*in und 3 Evaluationsexpert*innen. Es ist ein Lebenslauf nach der Maßgabe von Dokument 6_EE und 2_LB, Ziffer 5.4 von jedem Teammitglied
einzureichen. (=Mindestanforderung)
-Nachweis von Erfahrung des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals in der erfolgreichen Durchführung von mind. 3 Evaluierungsprojekten mit mind. 50.000,00 € (netto) Budget.; nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzen (=Mindestanforderung)
-Nachweis von Erfahrung des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals in der erfolgreichen Durchführung von mind. 1 Projekt im thematischen Kontext Umwelt- und Klimaschutz; nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz (=Mindestanforderung)
-Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (=Mindestanforderung)
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 03.09.2021, zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.