Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung und Straßenkehrichtentsorgung
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024) mit einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Rheda-Wiedenbrück
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024; er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässig-keit des Bieters in Frage stellen. Erklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 521): die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden. In jedem Fall benötigt die Vergabestelle einen Nachweis zur Präqualifizierung, wobei die kenntliche Benennung der PQ-Nummer in Form eines Zertifikats o.ä. als Anlage ausreichend ist. Im Formblatt 124 sind gefordert, u.a.:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Es sind im Formblatt 124 unter Kenntnisnahme von III.1.1) gefordert:
- Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters sowie ein Nachweis der KfZ-Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Deckungssummen abzugeben. Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens je Einzelfall betragen für: Personenschäden 5 Mio. €, Vermögens- und Sachschäden 3 Mio. €. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Formblatt 124 sind unter Kenntnisnahme von III.1.1) gefordert:
- Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind
- Auf die Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen (u.a. zusätzliche Vertragsbedingungen, etc.) wird ausdrücklich hingewiesen; diese sind zu beachten!
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW), — Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521, — Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) — Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeplattform RIB
§ 55 Abs 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, zum Vertragsbeginn eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 4% der Bruttoauftragssumme (errechnet aus dem Gesamtangebotspreis für drei Jahre).
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden. Bieteranfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 08.09.2021, 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]