Rahmenvereinbarung über Personalkommunikative Maßnahmen, redaktionelle Betreuung der Webseite und Bereitstellung des Serviceangebots zur frühen Suchtprävention unter dem Motto „Kinder stark machen“ Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_03_21_RO KSM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Personalkommunikative Maßnahmen, redaktionelle Betreuung der Webseite und Bereitstellung des Serviceangebots zur frühen Suchtprävention unter dem Motto „Kinder stark machen“
Die Auftragsvergabe findet im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kinder-stark-machen“ statt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen im Setting Familie und Sport, die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur frühen Suchtvorbeugung, die Konzepterstellung und Umsetzung der Bewerbung von Schulungsmaßnahmen in Sportverbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, das Bereitstellen eines Servicebüros für Sportvereine und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, die Texterstellung und Gestaltung für Printmaterialien, Unterstützung bei der Pressearbeit und die redaktionelle Betreuung der Website.
Köln
Die Auftragsvergabe findet im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kinder-stark-machen“ statt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen im Setting Familie und Sport, die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur frühen Suchtvorbeugung, die Konzepterstellung und Umsetzung der Bewerbung von Schulungsmaßnahmen in Sportverbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, das Bereitstellen eines Servicebüros für Sportvereine und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, die Texterstellung und Gestaltung für Printmaterialien, Unterstützung bei der Pressearbeit und die redaktionelle Betreuung der Website.
Zweimalige Vertragsverlängerung um 1 Jahr, bis längstens 31.10.2025
Zweimalige Vertragsverlängerung um 1 Jahr, bis längstens 31.10.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern aus der Tabak- und Alkoholindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Zu 8.: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
9. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 2 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss) einzureichen, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.
10. Qualifikationsprofile der eingesetzten Fachkräfte
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. Insgesamt sind 3 Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für das Projektteam. Das Projektteam besteht aus der Redaktion, der Grafik und dem Service.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
11. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
12. Nachweis über geeignete Lagermöglichkeiten für Materialien (mindestens 250qm) und Erläuterung, wie der telefonische Service gewährleistet ist.
Zu 9:
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens folgende Punkte zweimal abdecken, wobei eine eingereichte Referenz auch mehrere Punkte abdecken kann.
- Durchführung des Referenzprojekts in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern des Auftraggebers im Sport (Sportfachverbände wie DFB, DTB/DTJ, DHB, dsj im DOSB und DJK)
- Durchführung des Referenzprojekts im Bereich der frühen Suchtprävention
Der folgende Punkt muss mindestens einmal abgedeckt werden:
- Durchführung des Referenzprojekts für ein Fachministerium oder eine Fachbehörde oder eine andere NON-Profit-Organisation auf Bundes- oder Länderebene in den letzten zwei Jahren im Bereich des Gesundheitswesens
Zu 10:
- Die Erfahrungen von Projektleitung, Vertretung und Projektteam dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
- Die u.g. Erfahrungen müssen in jeweils mindestens zwei Projekten erlangt worden sein
- Qualifikation
Für alle:
- Deutsche Sprachkenntnisse
Bitte geben Sie die Sprachkompetenz anhand des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertig an.
- Für das Projektteam:
- Nachweis einer entsprechenden Ausbildung aus dem pädagogischen Bereich
- Erfahrung
Für die Projektleitung und die Vertretung der Projektleitung:
- Erfahrung mit der Durchführung personalkommunikativer Maßnahmen in leitender Position
- Berufliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Projektumsetzung mit der Entscheidungsebene von DOSB, DSJ, DFB, DHB, DTB/DTJ, DJK-Sportjugend
- Erfahrungen in der Projektplanung und -umsetzung im Bereich der frühen Suchtprävention für die Zielgruppe "Kinder"
Für das Projektteam:
- Berufserfahrung in der Veranstaltungsplanung und -durchführung von Großveranstaltungen und bundesweiten Eventreihen
- Berufserfahrung mit der inhaltlichen Ausgestaltung von Veranstaltungen
- Berufserfahrung im Bereich Serviceangebot, insbesondere: Erfahrung in der Bearbeitung von telefonischen und E-Mail Anfragen. Erfahrungen mit statistischen Auswertungen.
- Nachweis von Erfahrungen im Verfassen von Texten zum Thema „frühe Suchtpräventation“ im Setting Sport und Familie
- Erfahrung und Kenntnisse in der Arbeit mit dem Content Management System TYPO3 auf der Anwendungsebene (Backend) für redaktionelle Tätigkeiten wie: Anlegen, Bearbeiten, Freischalten von Seiten, Seiteninhalten und Datensätzen; Verwalten von Bildern und Medien im Medienarchiv, Grundkonfiguration, eingesetzte Plugins usw.; Grundkenntnisse digitaler Bildbearbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.htm
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.