Übernahme der Trägerschaft des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1416/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Trägerschaft des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sucht für ein selbstständig arbeitendes Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE gGmbH) eine*n Träger*in als Alleingesellschafter*in. Die/Der Bieter*in muss eine hinreichende Gewähr dafür bieten, von allen relevanten Akteursgruppen der Energiewende als Träger*in des KNE akzeptiert zu werden. Ausgangslage ist der am 16.12.2013 von CDU, CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Energiewenden naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzentrum `Naturschutz und Energiewende` eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.“ Das Kompetenzzentrum wurde daraufhin 2016 auf Initiative des BMU geschaffen. Das KNE unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es trägt zur Vermeidung und Lösung von Konflikten mit dem Naturschutz bei, in dem es Fachinformationen zur Verfügung stellt, Konfliktberatungen vor Ort durchführt, und Dialogprozesse initiiert und moderiert. Das KNE ist kompetenter Ansprechpartner für alle Akteursgruppen. Es verhält sich gegenüber Konflikten und Konfliktparteien neutral und trägt zum fairen Austragen von Konflikten bei. In allen seinen Aktivitäten respektiert und wahrt es die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen.
Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Bonn)
Die von der/vom Auftragnehmer*in (AN) zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Leistungsarten:
- Übernahme sämtlicher Gesellschafteranteile an der KNE gGmbH
- Übernahme der Aufgaben einer Alleingesellschafterin
- die Gewährleistung der neutralen Arbeit des KNE
- Kostenabrechnung
Die Auftraggeberin (AG‘in) hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 1-mal um bis zu 2 Jahre und 3 Monate (bis max. 31.03.2028) zu verlängern; der Preis (exkl. Reisekosten) aus dem Angebot gilt dann anteilig, die Regelungen zur Fälligkeit (§ 5 des Vertrages) gelten ent-sprechend. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme der Trägerschaft des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.