WBI - Wohnbauprojekt York-Quartier

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 147-391542)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbi-muenster.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WBI - Wohnbauprojekt York-Quartier

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages ist die Objektplanung für ein inklusives Wohnhaus mit 4-zügiger Kindertagesstätte im York-Quartier. Das Baugrundstück liegt im Baugebiet York-Quartier der Stadt Münster am Albersloher Weg in Gremmendorf.

Das Baugrundstück soll mit einem inklusiven Mehrfamilienwohnhaus und integrierter Kita im Erdgeschoss von der Westfälischen Bauindustrie GmbH bebaut werden. Die geplanten Wohnungen werden zu 100 % Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet. Es ist beabsichtigt Wohnraum für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zu integrieren, hierfür konnte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Betreiber der Wohneinheiten gewonnen werden.

Das Wohnbauprojekt ist im Ganzen in drei Teile aufgeteilt. Es soll ein inklusves Wohnprojekt des LWL geplant werden, für 13 Menschen mit einer Behinderung. Weiterer Teil soll der Wohnungsbau sein, ein Mix aus Wohnungen für Singles und für Alleinerziehende mit einem Kind/2-Personen als sogenannte Kompaktwohnung. Außerdem soll eine anliegende Kindertagesstätte geplant werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 147-391542

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Anstatt:

Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.

In dem vorliegenden Verfahren sollen 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 3 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen gem. der Bewerberformulare 7.1 bis 7.5. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl).

Die mindestens 3 und maximal 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunkzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungs-verfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.

1. Referenz Objektplanung Gebäude Wohnbau - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 5 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 5,5 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 6 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 6,5 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 7 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

2. Referenz Objektplanung Gebäude mit enthaltener KITA - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - KITA enthalten

- LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 5 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 5,5 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 6 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 6,5 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 7 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

3. Referenz Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen, z.B. inklusives Wohnen

- LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 5 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 5,5 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 6 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 6,5 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 7 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

4. Referenz öffentlicher Auftraggeber - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

- öffentlicher Auftraggeber i.S. d. § 98 ff. GWB

Je Referenz wird 1 Punkt erzielt. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

5. Referenz Objektplanung Gebäude mit geförderten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

- Es handelt sich um gefördertes Wohnen (Anteil min. 50 %)

Je Referenz wird 1 Punkt erzielt. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 - Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.

muss es heißen:

Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.

In dem vorliegenden Verfahren sollen 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 3 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen gem. der Bewerberformulare 7.1 bis 7.5. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl).

Die mindestens 3 und maximal 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunkzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.

1. Referenz Objektplanung Gebäude Wohnbau - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,1 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 1,1 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 1,2 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 1,3 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 1,4 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 1,5 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

2. Referenz Objektplanung Gebäude mit enthaltener KITA - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - KITA enthalten

- LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,6 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 1,6 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 1,7 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 1,8 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 1,9 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 2 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

3. Referenz Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen, z.B. inklusives Wohnen

- LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,1 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:

Ab 1,1 Mio. EUR: 0 Punkte;

ab 1,2 Mio. EUR: 2 Punkte;

ab 1,3 Mio. EUR: 4 Punkte;

ab 1,4 Mio. EUR: 6 Punkte;

ab 1,5 Mio. EUR: 8 Punkte.

Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

4. Referenz öffentlicher Auftraggeber - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 2 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

- öffentlicher Auftraggeber i.S. d. § 98 ff. GWB

Je Referenz wird 1 Punkt erzielt. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

5. Referenz Objektplanung Gebäude mit geförderten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 2 Mio € netto

- Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

- Es handelt sich um gefördertes Wohnen (Anteil min. 50 %)

Je Referenz wird 1 Punkt erzielt. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 - Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es ist mindestens eine der nachstehenden Referenzen nachzuweisen:

1. Referenz Objektplanung Gebäude Wohnbau - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

oder 2. Referenz Objektplanung Gebäude mit enthaltener KITA - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - KITA enthalten

- Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

oder 3. Referenz Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen, z.B. inklusives Wohnen

- Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 5 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Anzugeben sind Name/Anschrift des Unternehmens, der betreuende Projektleiter, Art des Projektes, Fertigstellung, Honorarzone, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungsphasen, Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail. Eine (kurze) Projektbeschreibung ist für die angegebene Referenz als Anlage zwingend beizufügen.

Die Auftraggeberin weist gemäß § 46 Abs. 3 Nr 1 VgV darauf hin, dass die Leistungen bis zum Stichtag 01.01.2016 berücksichtigen wird. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 7.1 bis 7.5 - Referenzen enthalten, die über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.

Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Bieterformulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmens, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.2 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es ist mindestens eine der nachstehenden Referenzen nachzuweisen:

1. Referenz Objektplanung Gebäude Wohnbau - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,1 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

oder 2. Referenz Objektplanung Gebäude mit enthaltener KITA - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - KITA enthalten

- Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,6 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

oder 3. Referenz Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI - Objektplanung Gebäude mit gemischten Wohnen, z.B. inklusives Wohnen

- Erbrachte Leistungsphasen, min. LP 2-8

- KG 300 + 400 ≥ 1,1 Mio € netto

- mindestens Honorarzone II

- Ende der Leistungsphase 8 ab 01.01.2016

Anzugeben sind Name/Anschrift des Unternehmens, der betreuende Projektleiter, Art des Projektes, Fertigstellung, Honorarzone, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungsphasen, Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax und E-Mail. Eine (kurze) Projektbeschreibung ist für die angegebene Referenz als Anlage zwingend beizufügen.

Die Auftraggeberin weist gemäß § 46 Abs. 3 Nr 1 VgV darauf hin, dass die Leistungen bis zum Stichtag 01.01.2016 berücksichtigen wird. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind in den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 7.1 bis 7.5 - Referenzen enthalten, die über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden können.

Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, sind die jeweiligen Bieterformulare für den Nachunternehmer auszufüllen. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmens, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.2 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff.I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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