Pflichtenübertragung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]413
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflichtenübertragung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg (nachfolgend Auftraggeber genannt) beabsichtigen, ab dem 01.01.2022 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (TNP) nach §
3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) im Rahmen einer Konzession zu übertragen. Es sind ca. 3.440 Tonnen p.a. zu entsorgen.
Pflichtenübertragung zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und
Heinsberg im Rahmen einer Konzessionsvergabe.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 15 VgV durchgeführt.Das bedeutet, es sind verbindliche Angebote einzureichen, die entsprechend den Vergabeunterlagen gewertet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung gem. Muster des Auftraggebers (Formblatt 124) Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist, Angaben zur Liquidation, Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben zur Berufsgenossenschaft. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123/124 GWB. Auf Verlangen sind Bestätigungen der abgegebenen Eigenerklärung vorzulegen.
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden. behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
b) Aktueller Zulassungsbescheid des Verarbeitungsbetriebes für tierische Nebenprodukte (Kopie).
c) Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (Deckungszusage des Versicherers)
Diese darf am Angebotseröffnungstermin nicht älter als 3 Monate sein und muss die Deckungssumme
ausweisen.
d) Referenzen (mind. 3 gemäß dem den Vergabeunterlagen beigefügten Musterformular)
e) Erklärung des Bieters (Anlage 2 zur Ausführung der Leistung
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden. behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden ( § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/