Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk Systemkomponenten (LAN und WLAN) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk Systemkomponenten (LAN und WLAN)
Die Stadt Essen, vertreten durch das ESH (Auftraggeber), beabsichtigt die Lieferung verschiedener Campus Switching und WLAN Systemkomponenten eines einzigen Herstellers, einschließlich Hersteller eigener Management Software und Support auf Basis eines Rahmenvertrages im offenen Verfahren zu vergeben.
Das Essener Systemhaus (ESH) ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen IT-Dienstleister für die Stadtverwaltung Essen, die Essener Beteiligungsunternehmen und für die städtischen Schulen.
Das ESH verfolgt das Ziel, seinen Kunden eine hochverfügbare, performante und flächendeckende Netzwerkumgebung bereit zu stellen. Hierzu soll die bereits bestehenden Netzwerkinfrastruktur (LAN und WLAN) modernisiert und ausgebaut werden.
Im Zuge des DigitalPakts Schule, soll die bereits bestehende Campus Infrastruktur der 192 städtischen Schulstandorte einem Tech Refresh unterzogen werden. Des Weiteren, werden auch für die Standorte der Stadtverwaltung und der Beteiligungsunternehmen verschiedene Netzwerk-Systemkomponenten benötigt.
Die Stadt Essen, vertreten durch das ESH (Auftraggeber), beabsichtigt daher die Lieferung verschiedener Campus Switching und WLAN Systemkomponenten eines einzigen Herstellers, einschließlich Hersteller eigener Management Software und Support auf Basis eines Rahmenvertrages im offenen Verfahren zu vergeben.
Es wird eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr vereinbart; diese kann einseitig durch den Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des lfd. Vertragsjahres gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - vom Essener Systemhaus (nachfolgend AG) nachgefordert werden.
Der AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind.
Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate ab Datum der Bekanntmachung; Kopie ist ausreichend).
2. Unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Hierfür ist das Formular C04_Zuverlässigkeit zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Beauftragung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zu verlangen.
3. Im Fall einer Bietergemeinschaft: Angaben der Mitglieder, des bevollmächtigten Vertreters und Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung Formular C08_Erklärung Bietergemeinschaft
4. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular C09_Nachunternehmerleistungen)
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - vom AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular C05_Eigenerklärung Umsatz):
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters /der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Darüber hinaus ist der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Liefer-/Projekt- und Serviceleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.
Gefordert sind folgende Umsätze:
- Gesamtumsatz netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2018-2020 im Jahresmittel mindestens 15 Million Euro (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
- Umsatz netto mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit (nach Art und Umfang) vergleichbaren Liefer-/Projekt- und Serviceleistungen erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2018-2020 im Jahresmittel mindestens 10 Millionen Euro (netto) betragen haben (Mindestanforderung). Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1,5 Millionen EUR (zweifach maximiert) für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unverzüglich und noch vor Zuschlagerteilung abzuschließen und den Nachweis über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Diese Eigenerklärung kann formlos erfolgen und ist dem Angebot beizufügen. Ihr ist außerdem die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie) beizufügen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - vom AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular C05_Eigenerklärung Umsatz):
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters /der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Darüber hinaus ist der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Liefer-/Projekt- und Serviceleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.
Gefordert sind folgende Umsätze:
- Gesamtumsatz netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2018-2020 im Jahresmittel mindestens 15 Million Euro (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
- Umsatz netto mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit (nach Art und Umfang) vergleichbaren Liefer-/Projekt- und Serviceleistungen erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2018-2020 im Jahresmittel mindestens 10 Millionen Euro (netto) betragen haben (Mindestanforderung). Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1,5 Millionen EUR (zweifach maximiert) für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unverzüglich und noch vor Zuschlagerteilung abzuschließen und den Nachweis über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Diese Eigenerklärung kann formlos erfolgen und ist dem Angebot beizufügen. Ihr ist außerdem die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie) beizufügen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Um der EU-DSGVO Rechnung tragen zu können, muss die Datenhaltung sowie die benutzerkonforme Anwenderdatenverarbeitung transparent und kontinuierlich sichergestellt sein. Folgende Sicherheitsmerkmale und Zertifizierungen sind unabdingbare Voraussetzungen für eine Public-Cloud Lösung:
1. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss sich das Rechenzentrum in Deutschland befinden.
2. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum über ein gültiges C5 Testat (möglichst C5:2020) verfügen, die Prüfberichte, insbesondere Typ 2, sind den einzureichenden Unterlagen beizufügen, zukünftige Prüfberichte sind entsprechend nachzuweisen.
3. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum ISO 27001 zertifiziert sein. Das gültige Zertifikat incl. Scope und die SOA sind den einzureichenden Unterlagen beizufügen, die zukünftigen Re-Zertifizierungen sind entsprechend nachzuweisen.
4. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum ein SOC II Type 2 RZ sein. Der aktuelle Prüfbericht ist den einzureichenden Unterlagen beizufügen, zukünftige Prüfberichte sind zeitnah einzureichen.
Gefordert ist zudem die Nennung von mindestens 3 erfolgreichen, nach Art und Umfang (Technologie, Größenordnung und Aufgabenspektrum) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen der Bieter die allein verantwortliche Projektleitung innehatte.
Zur Darstellung der Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular C06_Referenzen zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben des Bieters bei dem jeweiligen Referenzauftraggeber vor.
Um der EU-DSGVO Rechnung tragen zu können, muss die Datenhaltung sowie die benutzerkonforme Anwenderdatenverarbeitung transparent und kontinuierlich sichergestellt sein. Folgende Sicherheitsmerkmale und Zertifizierungen sind unabdingbare Voraussetzungen für eine Public-Cloud Lösung:
1. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss sich das Rechenzentrum in Deutschland befinden.
2. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum über ein gültiges C5 Testat (möglichst C5:2020) verfügen, die Prüfberichte, insbesondere Typ 2, sind den einzureichenden Unterlagen beizufügen, zu-künftige Prüfberichte sind entsprechend nachzuweisen.
3. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum ISO 27001 zertifiziert sein. Das gültige Zertifikat incl. Scope und die SOA sind den einzureichenden Unterlagen beizufügen, die zukünftigen Re-Zertifizierungen sind entsprechend nachzuweisen.
4. Bei einer gehosteten public Cloud Management Lösung muss das Rechenzentrum ein SOC II Type 2 RZ sein. Der aktuelle Prüfbericht ist den einzureichenden Unterlagen beizufügen, zukünftige Prüfberichte sind zeitnah einzureichen.
Gefordert ist zudem die Nennung von mindestens 3 erfolgreichen, nach Art und Umfang (Technologie, Größenordnung und Aufgabenspektrum) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen der Bieter die allein verantwortliche Projektleitung innehatte.
Zur Darstellung der Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular C06_Referenzen zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben des Bieters bei dem jeweiligen Referenzauftraggeber vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Technische, kaufmännische und rechtliche Fragen, die diese Ausschreibung betreffen, sind spätestens bis zum 31.08.2021, 12.00 Uhr, ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLD6YK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).