Interaktive Flachbildschirme (75 Zoll), Zubehör und Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.04 - 9929/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Flachbildschirme (75 Zoll), Zubehör und Dienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von interaktiven Flachbildschirmen (75 Zoll), Zubehör und Dienstleistungen.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Die weiteren Lose lauten:
Los 2: Interaktiven Flachbildschirme (86 Zoll), Zubehör und Dienstleistungen (ZIB 14.04 - 9929/21/VV : 2)
Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung.
Für die unter diesem Los (Los 1) zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlagen "Eigenerklaerung_Ausschlussgründe" und "Anlage_Unternehmensdaten" sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Bei Bewerber-/Bieterkonstellationen sind die beiden vorab genannten Anlagen für sämtliche beteiligten Bewerber/Bieter einzureichen.
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der durchschnittliche Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Für die Referenzen, ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auchMargen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von
IT.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungen können neben den Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorganen von folgenden Behörden und Einrichtungen (Bedarfsträger) abgerufen werden:
Akademie der Künste
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bundessozialgericht
Unfallversicherung Bund und Bahn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Informationstechnikzentrum Bund
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Georg-Speyer-Haus
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
DRK Suchdienst
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Deutscher Wetterdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_5; Bad Düben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Deutsche Nationalbibliothek
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Forum Recht
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auswärtiges Am
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Geowissenschaften
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof München
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespolizei
Bundessortenamt
Bundesverwaltungsgericht
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Patent- und Markenamt
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Hauptzollamt Hannover
Julius Kühn-Institut
Kraftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
ALDB GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bund der Vertriebenen
DBFZ - Deutscher Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Schifffahrtsmuseum Leibniz-Institut für Maritime Geschichte
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Engagement Global gGmbH
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Rosa Luxemburg Stiftung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Generalzolldirektion Direktion VIII Zollkriminalamt
Zollkriminalamt Köln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.