Zeiterfassungsterminals und Transponder/-karten Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Zeiterfassungsterminals und Transponder/-karten
119 Zeiterfassungsterminals im Sofortabruf, welche über TCP/IP und Local Area Network (LAN) angebunden werden müssen. Darüber hinaus werden maximal ca. 80 Geräte benötigt, welche innerhalb eines Jahres als mögliche Austauschgeräte abgerufen werden.
Weiterhin werden ca. 3000 personenbezogene passive Transponder integriert in Scheckkarte benötigt. Darüber hinaus besteht Bedarf an ca. 1.000 weiteren Karten, welche als Ersatz durch Verlust oder durch Beschädigung beim Auftraggeber vorgehalten werden und nach Bedarf beim künftigen Auftragnehmer abgerufen werden können.
LVR-Verbund HPH, Hammfelddamm 6, 41460 Neuss
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
119 Zeiterfassungsterminals im Sofortabruf, welche über TCP/IP und Local Area Network (LAN) angebunden werden müssen. Darüber hinaus werden maximal ca. 80 Geräte benötigt, welche innerhalb eines Jahres als mögliche Austauschgeräte abgerufen werden.
Weiterhin werden ca. 3000 personenbezogene passive Transponder, integriert in Scheckkarte benötigt. Darüber hinaus besteht Bedarf an ca. 1.000 weiteren Karten, welche als Ersatz durch Verlust oder durch Beschädigung beim Auftraggeber vorgehalten werden und nach Bedarf beim künftigen Auftragnehmer abgerufen werden können.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber einseitig die Option vor, die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit am 10.10.2022 um ein weiteres Jahr bis maximal voraussichtlich 10.10.2023 (24 Monate nach Vertragsbeginn) zu verlängern, sofern das maximale Beschaffungsvolumen bis zum 10.10.2022 nicht erreicht wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 12 Monate - gemäß Ziffer II 11 des formalen Teils der Vergabeunterlage
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, gemäß Ziffer II 11 des formalen Teils der Vergabeunterlage
3 Referenzen in Form einer Liste aus den letzten drei Jahren als Eigenerklärung, gemäß Ziffer II 11 des formalen Teils der Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.