Wechselwirkungen von Wirtschafts- und Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.060
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wechselwirkungen von Wirtschafts- und Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen
Der Immobilienmarkt in Deutschland besteht aus verschiedenen Segmenten, die nicht getrennt voneinander agieren, sondern durch interdependente Zusammenhänge miteinander verknüpft sind. So ergeben sich insbesondere zwischen Wirtschafts- und Wohnimmobilien relevante Querschnitts-Fragestellungen. Diese Wechselwirkungen sollen im Rahmen dieser Studie übergreifend über die Segmente der Wohn-, Büro-, Einzelhandels-, Logistik- und ggf. weiterer Wirtschaftsimmobilien adressiert werden. Dabei sollen durchgängig auch die spezifischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie analysiert werden.
Es gibt zahlreiche Studien und Forschungsvorhaben, die den Wohnungsmarkt und die Entwicklung der Wirtschaftsimmobilien in den Blick nehmen. Zudem liegen verschiedene quantitative Datenbestände (z. B. Preisdaten) sowie qualitative Erhebungen (z. B. Expertenbefragungen) zur Entwicklung des Immobilienmarktes vor. Die Betrachtung erfolgt jedoch überwiegend isoliert nach den einzelnen Marktsegmenten.
Durch die systematische Analyse der Wechselwirkungen zwischen Wohn- und Wirtschaftsimmobilien im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ergibt sich ein deutlicher Mehrwert, da multiple Rahmenbedingungen, strukturelle Veränderungen durch existierende Trends und konjunkturseitige Einflüsse wie die aktuelle Covid-19-Pandemie ineinandergreifen. Somit können integrierte Handlungsansätze und Potenziale in der Stadtentwicklung besser aufgezeigt werden.
Die Umsetzbarkeit und Praxisnähe solcher Potenziale spielt dabei eine große Rolle und wird in der Fachwelt oftmals kontrovers diskutiert. Beispielweise wird aus wohnungswirtschaftlicher Sicht über die erforderlichen Rahmenbedingungen (Lage, Bausubstanz, Rentierlichkeit usw.) für eine stärkere Umwandlung von Wirtschafts- in Wohnimmobilien gesprochen, um dem hohen Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt in einigen Städten und Regionen entgegenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund soll eine systematische Betrachtung über die Immobilienmarktsegmente anhand von Auswertungen quantitativer Daten und qualitativer Erhebungen sowie der Analyse von Fallstudien vorgenommen werden. Vorhandene Datengrundlagen sollen bezüglich ihrer Aussagekraft und Kompatibilität über alle Marktsegmente hinweg überprüft und weitere Erhebungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Forschungsvorhaben wird als Basisprojekt für die weitere Betrachtung der einzelnen Themenschwerpunkte verstanden und soll die wesentlichen Handlungsempfehlungen, Trends, Potenziale und Hemmnisse aufzeigen.
Ziele der Studie sind somit:
- Aufbereitung der Einflussfaktoren und Trends anhand quantitativer Daten und qualitativer Aussagen (z.B. Expertengespräche / Workshops) / Quantitative und qualitative Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt bzgl. der Wechselwirkungen zwischen Wohn- und Wirtschaftsimmobilien in einen mehrstufigen Verfahren
1. Überblick: Allgemeine Wechselwirkungen zwischen Wohn- und Wirtschaftsimmobilien für die gesamte Bundesrepublik
2. Vertiefung 1: Aufzeigen von Potenzialen und Hemmnissen der Umwandlung von Wirtschaftsimmobilien zu Wohnimmobilien, betrachtet nach den unterschiedlichen Segmenten der Wirtschaftsimmobilien (z. B. Büro, Einzelhandel, Parkhäuser)
3. Vertiefung 2: Darstellung der aktuellen Trends zur Entwicklung der Innenstädte und Zentren
- Ergebnisse zu Handlungsmöglichkeiten des Bundes sowie der Länder und Kommunen, ggf. in Kooperation mit weiteren Akteuren
- starker Praxisbezug durch die Aufbereitung von Fallstudien
- Grundlage für die Weiterentwicklung des Forschungsclusters „Innenstadt“
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.