1000805916 DR Einlasssystem Polizeiküchen Referenznummer der Bekanntmachung: LAFP NRW-2021-0128-

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2592680
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lafp.polizei.nrw/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDUYYAA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDUYYAA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesoberbehörde der Polizei NRW
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1000805916 DR Einlasssystem Polizeiküchen

Referenznummer der Bekanntmachung: LAFP NRW-2021-0128-
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72611000 Technische Computerunterstützung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll ein extern zentral gehostetes System: SaaS (Software as a Service) ID-Management wie "Polyright-Manager" für 10.000 User (internetbasiert auf einem gemieteten Server in einem deutschen Rechnenzentrum in Deutschland) eingeführt werden. Die Liegenschaften Brühl, SHS, Selm sind über einen VPN-Tunnel mit dem Server zu vernetzen. Die Eigenständigkeit der Beköstigungsfonds soll erhalten bleiben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
48110000 Softwarepaket für POS-Kassenterminals
48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
48810000 Informationssysteme
48812000 Finanzdatensysteme
48820000 Server
72910000 Computer-Backup-Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Im Sundern 1 59379 Selm, LAFP NRW Brühl Rheinstraße 200 50321 Brühl, LAFP NRW Schloß Holte-Stukenbrock Lippstädter Weg 26 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Liegenschaften Brühl, SHS und Selm werden zurzeit Bargeld-Aufwerter für den Einsatz von Verpflegungskarten für Kannteilnehmer genutzt. Es ist jeweils ein Gerät mit einer zusätzlichen Auszahlungsfunktion ausgestattet. Da diese Geräte mittlerweile sehr störanfällig auf Grund der jahrelangen Nutzung geworden sind und der Betreiber (Firma GES Büroga) bereits vor einiger Zeit den Service aufgekündigt hat, weil es keine Ersatzteile mehr gibt, ist ein Ersatz schnellstmöglich unumgänglich. Die IR (Innenrevision) des LAFP fordert gemäß Prüfbericht Positionen J) und K) eine zeitnahe Umstellung auf ein bargeldloses Zahlungs- und Zutrittssystem.

Des Weiteren sind die

- Richtlinien für die Sicherung von Kassen, Zahlstellen und Geldtransporten des Landes Nordrhein-Westfalen mit RdErl. d. Finanzministeriums v. 20.1 1.2003 - I 3 - 0070 - 62.1

- sowie die vom BSI veröffentlichten Richtlinien für Sicherheitseinrichtungen von elektronischen Kassen mit Datum vom 08.06.2018

- sowie die BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

zu beachten.

Ein bargeldloses Zahlungs- und Zutrittssystem electronic-cash Verfahren (EC-Cash) würde die Sicherheitsregelungen in den Richtlinien wesentlich vereinfachen.

Das EC-Cash Verfahren arbeitet mit Debitkarten wie beispielsweise Maestro. Hierbei wird direkt auf das Guthaben bzw. den Verfügungsrahmen des Karteninhabers des Girokontos zugegriffen. Bedingung für das neu einzuführende EC-Cash System ist, dass die Gäste (Kunden) des LAFP ein Girokonto in Deutschland haben müssen. Das neue EC-Cash basiere System ist ohne Kreditkartenakzeptanz (Folgekosten sind zu hoch) zu betreiben. Der Geldtransfer erfolgt über einen Netzbetreiber wie beispielsweise "Payone, SIXX" oder andere. Generell könnte jeder Netzbetreiber die Abwicklung des Geldtransfers übernehmen. Auf Grund von zu erwartenden Kompatibilitätsproblemen mit dem neu einzuführenden System (Hard- und Software) kann dieser Service nur durch das an der Ausschreibung erfolgreiche Unternehmen angeboten werden. Es erfolgt daher hierfür keine gesonderte Aufteilung in Lose (wie unten weiterbegründet).

Hierzu ist ein POS (Point-of-Sale)-Netzbetreibervertrag abzuschließen. POS bezeichnet das Verfahren zur Kartenzahlung im Einzelhandel. Der Händler zahlt eine Gebühr und erhält dafür die Garantie der Bank, dass die Zahlung ausgeführt wird. Das Verfahren ist weit verbreitet und zeichnet sich durch besondere Schnelligkeit aus.

Auf Grund der Einstufung des LAFP als "Betrieb gewerblicher Art" (BgA) ergeben sich steuerrechtliche Verpflichtungen zur Nutzung von Schnittstellen für GoBD und dem Datenzugriff durch Finanzbehörden DSFinV-K sowie elektronischer Verarbeitungs- und Archivierungspflichten (TSE).

Wartungs- und Servicevertrag

Es ist ein Wartungs- und Servicevertrag für die Hardwarekomponenten: "Aufwerter, Drehkreuze und der VSB-PC"s incl. Zubehör" parallel über den Zeitraum des zentral extern gehosteten SaaS ID-Management-Systems anzubieten. Dieser kann nur durch das an der Ausschreibung erfolgreichen Unternehmen angeboten werden. Der reibungslose Realtime-Betrieb des zentral extern gehosteten Systems in Zusammenarbeit mit den darauf abgestimmten Hardware-Komponenten ist bei einem anderen evtl. sogar günstigeren Unternehmen auf Grund der Spezifikation nicht möglich und gefährdet die Gewährleistung.

Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt über eine Bewertungsmatrix, da nicht alleine der Preis ausschlaggebend ist. Funktionsmerkmerkmale des System, Service- und Reaktionszeiten, Qualitätsmanagement sowie Erfahrungen/Referenzen sind für die Bewertung und damit für die Aufrechterhaltung der Küchenbetriebe unabdingbar.

Insbesondere wird eine aktuelle Referenz eines vergleichbaren Systems gefordert, um sicherzustellen, dass ein funktionsfähiges System erworben wird. Störungen im Einlass- und Abrechnungsbetrieb der Mensen sind unbedingt zu verhindern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rückfragen zum Verfahren bitte über das Kommunikationstool der Vergabeplattform stellen.

Bekanntmachungs-ID: CXS7YDUYYAA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2592680
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lafp.polizei.nrw/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/08/2021

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