Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich IV-Kundenservice Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0053-12-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich IV-Kundenservice
Rollenprofil 1st-Level-Support
Der voraussichtliche Bedarf in diesem Bereich beträgt insgesamt 1737,5 Personentage für den Zeitraum von 24 Monaten.
Geplant ist der bedarfsgerechte Einsatz von mindestens 2 Rollen an 5 Tagen pro Woche in der Zeit von Montag bis Freitag. Eine längere Verfügbarkeit des gleichen Personals ist notwendig.
Das externe Personal soll jedoch auch eingesetzt werden, um Ausfälle von internem Personal kompensieren und Auftragsspitzen ausgleichen zu können. Benennen Sie daher 6 Profile zu der nachfolgend aufgeführten Rollenbeschreibung um nachzuweisen, dass ausreichend viel qualifiziertes Personal vorhanden ist, auf das bei Bedarf zurück gegriffen werden kann.
Rollenprofil 2nd-Level-Support
Der voraussichtliche Bedarf in diesem Bereich beträgt insgesamt 1042,5 Personentage für den Zeitraum von 24 Monaten.
Geplant ist der bedarfsgerechte Einsatz mindestens 2 Rollen an 5 Tagen pro Woche in der Zeit von Montag bis Freitag. Eine längere Verfügbarkeit des gleichen Personals ist notwendig. Eine Stellvertretung ist zu gewährleisten. Es sind somit mindestens drei Rollenprofile anzubieten.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich IV-Kundenservice Köln
Siehe Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung
um weitere 12 Monate
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
- Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
- Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
- Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist
- Firmenprofil mit Aussage zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller, Organisationsstruktur des Unternehmens.
- Nachweise für je drei Referenzprojekte (siehe "Anlage 08.1 Muster Referenzprojekt - Benutzerbetreuung" und "Anlage 08.2 Muster Referenzprojekt - Operating"), jede Referenz mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und einer Betreuung von mindestens 1.000 Arbeitsplätzen
- Ausgefüllte Rollenprofile (Anlage 09.1 und 09.2) ; mindestens 6 Profile zu der Rolle "Servicemanager/in Benutzerbetreuung (1st-Level-Support)" und 3 Profile zu der Rolle "Servicemanager/in Operating (2nd-Level-Support)" ein.
- Zeugnisse/Nachweise für die abgeschlossene Berufsausbildung der angebotenen Profile (siehe "Anlage 02 Checkliste Eignung")
- Schulungs- oder sonstige Nachweise/Zertifikate bezüglich der fachbezogenen Aus- und Fortbildung der angebotenen Profile (siehe "Anlage 02 Checkliste Eignung" )
- Schulungs- oder sonstige Nachweise/Zertifikate bezüglich der fachlichen Kenntnisse der angebotenen Profile (siehe "Anlage 02 Checkliste Eignung" )
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu: Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal -Verpflichtung zur Angabe von Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Verpflichtungserklärung der Vertragspartner über die Einhaltung städtischer Dienstanweisungen (siehe "Anlage 06 Vordruck Bestätigung Einhaltung städtischer Dienstanweisungen ")
- Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, das beim Auftrag eingesetzte Personal auf die gewissenhafte Erfüllung der Dienstobliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes zu verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen)
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYE1K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU