FE 03.0621/2021/BRB - Gemeinsame Datenbasis im deutschen Straßenbau (Bundes-CDE) Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0621/2021/BRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0621/2021/BRB - Gemeinsame Datenbasis im deutschen Straßenbau (Bundes-CDE)
FE 03.0621/2021/BRB
Problem/ Ausgangslage:
Notwendig für die Etablierung der Methode BIM ist eine gemeinsame Datenumgebung (CDE nach DIN 19650-1). Dazu ist ein digitaler Projektraum zur Nutzung über den gesamten Lebenszyklus mit Anwendungen zum Zusammenführen, Verwalten und Austauschen von Informationen unabdingbar. Als Informationen sind in diesem Kontext alle in einer BIM-Umgebung erstellten Dateien wie Modelle, und Dokumente (Zeichnungen, Dokumentationen, Ablaufpläne etc.) anzusehen, aber auch Metadaten wie z. B. Revisionsergebnisse oder Status (genehmigt, weitergeleitet etc.) fallen darunter.
Ziel und Nutzen des Projektes:
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, eine bundeseinheitliche Regelung zur Gestaltung und Anwendung von CDE im Straßenbau konzeptionell zu erstellen, damit ein standardisierter Datenzugriff und durchgehender, verlustfreier Datenaustausch für alle Beteiligten gewährleistet wird. Eine Lösung muss in technischer, organisatorischer und administrativer Hinsicht in unterschiedliche Systeme der Länder, des Fernstraßenbundesamtes sowie der Autobahn GmbH integrierbar sein.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
(1) BIM Kenntnisse und Erfahrungen mit offenem Datenaustausch zwischen Fachmodellen oder über Lebenszyklusphasen hinweg im Straßen- und Brückenbau,
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1);
(2) Kenntnis von CDE Lösungen,
nachzuweisen durch mindestens 3 Projekte aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2);
(3) Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung eines BIM Pilotprojektes oder Forschungsvorhabens zu BIM im Straßen- und Brückenbau,
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.