Rahmenvereinbarung integrierte Kommunikationsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_B3_Öffentlichkeitsarbeit_047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.verbraucherzentrale.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung integrierte Kommunikationsmaßnahmen
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Beratungs-, Kreativ-
und Ausführungsleistungen bei integrierten, crossmedialen
Kommunikationsmaßnahmen:
Zur Unterstützung sucht die Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Agentur, die die Kommunikationsstrategie für die Projekte in allen relevanten, crossmedial verknüpften Marketingdisziplinen planerisch, konzeptionell, kreativ und operationell unterstützt. Es sollen konkrete Kampagnenmodule entwickelt werden, die von den Mitarbeiter:innen der Projekte und deren Kooperationspartner:innen umgesetzt werden können. Des Weiteren sind entsprechende Materialien zu produzieren.
Verbraucherzentrale NRW e. V. Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind integrierte, crossmediale Kommunikationsmaßnahmenpakete mit dem folgenden Leistungsspektrum:
- Beratung bei der Entwicklung von Kommunikationskonzepten
- On- und Offline-Kommunikations- und Mediendesign, Unterstützung bei der
Contentproduktion
- Crossmediale Konzeption und Entwicklung von landesweiten Kampagnen
- Gestaltung und Produktion von Materialien zur Unterstützung der Kommunikationsarbeit des Projekts (im Rahmen von Kampagnen, Bildungsangeboten oder sonstigen Veranstaltungen) wie z.B., Plakate, Flyer, Postkarte etc.
- Gestaltung, Beschaffung und/oder Produktion von POS-Material z.B., Flyerständer, Schaufensterdeko, Kundenstopper, Roll-ups, Banner etc.
- Erstellung von Fotos, Logos, Grafiken, Illustrationen.
- Vor-Ort-Aktionen, die von den Projekt-Mitarbeiter:innen und internen sowie externen Kooperationspartnern umgesetzt werden: Konzeption und Produktion von möglichst crossmedialen, themenspezifischen Modulen zur direkten Verbraucheransprache an geeigneten Orten in ganz NRW.
- Erstellung von informativen Remindern (z.B. nutzwertige Werbeartikel zur Unterstützung von energiebezogenen Verhaltensänderungen)
- logistische Unterstützung bei der Organisation von (Fach-)Veranstaltungen.
- Erstellung von Fotos, Logos, Grafiken, Illustrationen, Animationen und Audiomaterial für digitale Kommunikationskanäle (u.a. für die Projekt-Websites sowie die projekteigenen Kanäle auf Facebook, Instagram, Twitter und Youtube)
- Webdesign des Frontends; Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Projekt-Webauftritten im Rahmen des bestehenden Auftritts der Verbraucherzentrale NRW e.V. sowie Programmierung von Tools.
- Konzeptionsunterstützung, Entwicklung und Produktion von Videos bzw. kleineren Filmformaten für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen: z.B. DIY-Anleitungen, (Vlog-artige) Reportagen oder Dokumentationen, Info- oder Animationsvideos Unterstützung bei Konzeption, Umsetzung und Abwicklung von Online-Media- Maßnahmen
- Überarbeitung und Gestaltung von Materialien zur Bildungsarbeit: interaktive Unterrichtseinheiten zu diversen Themen - auf Basis vorhandener didaktischer Konzepte - für Grundschüler:innen sowie Schüler:innen der Sekundarstufen I und II.
- Soweit Fremdleistungen zur Erbringung der Leistung erforderlich sind: Durchführung aller notwendigen Auftragsvergaben an Dritte nach dem für das Projekt zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden öffentlichen Vergaberecht durch die Agentur. Für die vergaberechtskonforme Abwicklung der Aufträge an Anbieter von Drittleistungen kann die Agentur pauschal eine Handling- und Controllinggebühr in Höhe von 15 % auf den Nettowert des Gesamtbetrages der Fremdleistung erheben.
Die Agenturleistungen werden sich inhaltlich auf verschiedene Energiethemen mit Verbraucherrelevanz beziehen.
Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung Teilnahmeunterlagen.
Zur Bildung einer Rangfolge wird die Vergleichbarkeit/Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand nach den nachfolgenden Kriterien bewertet und es werden kumulativ Einzelpunkte für jede vorgelegte Referenz vergeben. Die Bewerber können pro vorgelegte Referenz bis zu 16 Punkte erhalten. Die passenderen Referenzen erhalten höhere Punktzahlen. Die Gesamtpunktzahl der Referenzen liegt zwischen 0 und 16 Punkten und wird als der kaufmännisch gerundeter Durchschnitt der Einzelpunkte aller vorgelegten Referenzen ermittelt.
4 Punkte: Die Referenzkampagne zeichnet sich durch Involvement/Interaktivität mit der Zielgruppe aus (= Zielgruppe wird aufgefordert, etwas konkret zu tun oder wird konkret eingebunden, z.B. Aufforderung über Social Media, an einem Wettbewerb etc teilzunehmen).
2 Punkte: Die Referenzkampagne weist einen inhaltlichen Bezug zum Themenkomplex Energie und/oder Klimaschutz und/oder Nachhaltigkeit auf.
2 Punkte: Bei der Zielgruppe der Referenzkampagne handelt es sich um Verbraucher:innen
4 Punkte: Die Referenzkampagne hat Wissenstransfer und nicht reine Werbung für ein Produkt zum Ziel.
Modernes, zeitgemäßes Design der Referenzkampagne
0 Punkte: Veraltetes Design
2 Punkte: Zeitgemäßes Design
4 Punkte: Zeitgemäßes und innovatives Design
Bitte nehmen Sie - soweit für Sie zutreffend - bei der Beschreibung der Referenzkampagne Bezug zu den oben genannten Kriterien und fügen Sie der Kampagnenbeschreibung wenige, aussagekräftige Bilder/Grafiken bei.
Förderkennzeichen: EFRE-0700174
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder ein
gleichwertiger Nachweis einer zuständigen Behörde nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens. Als Nachweis reicht die Vorlage einer Fotokopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
1) Mindestjahresumsatz des/der Bewerbers/in sowie Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Rahmenvertrages - integrierte crossmediale Kommunikation - bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden umfasst.
Der Nachweis wird erbracht durch die Vorlage der Versicherungspolice bzw. eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend zu erhöhen bzw. zu erweitern.
zu 1)
Mindestjahresumsatz insgesamt: 650.000,- EUR netto
Mindestjahresumsatz in dem Bereich integrierte crossmediale Kommunikation: 330.000,- EUR netto
zu 2)
Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR für Personenschäden und 500.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden
Erfahrung bei der Durchführung von crossmedialen Kampagnen
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlages ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit dem Angebot ein von diesen entwickeltes crossmediales Kommunikationskonzept nach dem in der "Aufgabenstellung Agenturpitch" genannten Vorgaben einreichen. Das Konzept an sich sowie dessen mündliche Präsentation fließen neben dem Preis in die Bewertung ein (Näheres siehe Zuschlagsmatrix in den Vergabeunterlagen). Die mündliche Präsentation des Konzepts findet voraussichtlich am 10.11.2021 in Düsseldorf in Präsenz statt. Sollte die aktuelle Pandemie-Lage dem entgegenstehen, erfolgt die mündliche Präsentation digital über ein Online-Meeting-Tool. Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu seinem eindeutigen Zuschlagsergebnis, werden die beiden besten Bieter zu einem zweiten Pitch voraussichtlich am 11.11.2021 in Düsseldorf bzw. zu einem weiteren Online-Meeting eingeladen. Für die Ausarbeitung des Konzepts und dessen Präsentation wird ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 1.500,00 zzgl. MwSt. gezahlt. Kostenerstattungen, u. a. Reisekosten, werden nicht gezahlt.
3. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem in der Bekanntmachung angegebenen geschätzten Gesamtwert (vgl. II. 1.4) der Bekanntmachung).
4. Es gelten die der Ausschreibung beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y61YY6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der geltende gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.