BLB NRW Köln, Liegenschaften Bundesbau militärisch linksrheinisch, Bestandserfassung IUEBA / RÜV / WÜ Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00521
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Köln, Liegenschaften Bundesbau militärisch linksrheinisch, Bestandserfassung IUEBA / RÜV / WÜ
Bestandserfassung im Rahmen der IUEBA (Ingenieurtechnische Überwachung baulicher Anlagen), RÜV (Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes) und WÜ (Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfung) in Liegenschaft/en des Bundes
WB7576 Hardthöhe
Kaserne Hardthöhe Fontainengraben 150 53123 Bonn
Grundlage der Bestandserfassung bildet der zur Verfügung gestellte Übersichtsplan der Liegenschaft. Der Übersichtsplan beinhaltet die Gebäude der Liegenschaft einschl. der Geschossigkeit. Eine Ge-bäudeliste mit Art der Nutzung ist im Übersichtsplan intrigiert. Vor Ort erfolgt ein Abgleich des Über-sichtsplans mit den örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen zum Übersichtsplan (z. B. Abriss oder Neubau) sind im Plan entsprechend zu vermerken und dem AG mitzuteilen.
Gebäudeteile oder Bauwerke (Stützwände, Kunstwerke o. ä.) werden sinnvoll einem Gebäude zuge-ordnet. Ggf. noch nicht erfasste eigenständige Bauwerke werden zusätzlich in der Gebäudeliste auf-genommen.
WB7573 Tomburg Kaserne
Tomburg-Kaserne Münstereifler Straße 75 53359 Rheinbach
Grundlage der Bestandserfassung bildet der zur Verfügung gestellte Übersichtsplan der Liegenschaft. Der Übersichtsplan beinhaltet die Gebäude der Liegenschaft einschl. der Geschossigkeit. Eine Ge-bäudeliste mit Art der Nutzung ist im Übersichtsplan intrigiert. Vor Ort erfolgt ein Abgleich des Über-sichtsplans mit den örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen zum Übersichtsplan (z. B. Abriss oder Neubau) sind im Plan entsprechend zu vermerken und dem AG mitzuteilen.
Gebäudeteile oder Bauwerke (Stützwände, Kunstwerke o. ä.) werden sinnvoll einem Gebäude zuge-ordnet. Ggf. noch nicht erfasste eigenständige Bauwerke werden zusätzlich in der Gebäudeliste auf-genommen.
WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne
Konrad-Adenauer-Kaserne Brühler Straße 300 50968 Köln
Grundlage der Bestandserfassung bildet der zur Verfügung gestellte Übersichtsplan der Liegenschaft. Der Übersichtsplan beinhaltet die Gebäude der Liegenschaft einschl. der Geschossigkeit. Eine Ge-bäudeliste mit Art der Nutzung ist im Übersichtsplan intrigiert. Vor Ort erfolgt ein Abgleich des Über-sichtsplans mit den örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen zum Übersichtsplan (z. B. Abriss oder Neubau) sind im Plan entsprechend zu vermerken und dem AG mitzuteilen.
Gebäudeteile oder Bauwerke (Stützwände, Kunstwerke o. ä.) werden sinnvoll einem Gebäude zuge-ordnet. Ggf. noch nicht erfasste eigenständige Bauwerke werden zusätzlich in der Gebäudeliste auf-genommen.
WB7570 FHR Wachtberg
FHR Wachtberg Fraunhoferstraße 20 53343 Wachtberg
Grundlage der Bestandserfassung bildet der zur Verfügung gestellte Übersichtsplan der Liegenschaft. Der Übersichtsplan beinhaltet die Gebäude der Liegenschaft einschl. der Geschossigkeit. Eine Ge-bäudeliste mit Art der Nutzung ist im Übersichtsplan intrigiert. Vor Ort erfolgt ein Abgleich des Über-sichtsplans mit den örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen zum Übersichtsplan (z. B. Abriss oder Neubau) sind im Plan entsprechend zu vermerken und dem AG mitzuteilen.
Gebäudeteile oder Bauwerke (Stützwände, Kunstwerke o. ä.) werden sinnvoll einem Gebäude zuge-ordnet. Ggf. noch nicht erfasste eigenständige Bauwerke werden zusätzlich in der Gebäudeliste auf-genommen.
WB7565 Lüttich Kaserne
Lüttich Kaserne Militärringstraße 1000 50737 Köln
Grundlage der Bestandserfassung bildet der zur Verfügung gestellte Übersichtsplan der Liegenschaft. Der Übersichtsplan beinhaltet die Gebäude der Liegenschaft einschl. der Geschossigkeit. Eine Ge-bäudeliste mit Art der Nutzung ist im Übersichtsplan intrigiert. Vor Ort erfolgt ein Abgleich des Über-sichtsplans mit den örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen zum Übersichtsplan (z. B. Abriss oder Neubau) sind im Plan entsprechend zu vermerken und dem AG mitzuteilen.
Gebäudeteile oder Bauwerke (Stützwände, Kunstwerke o. ä.) werden sinnvoll einem Gebäude zuge-ordnet. Ggf. noch nicht erfasste eigenständige Bauwerke werden zusätzlich in der Gebäudeliste auf-genommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Teilnahmeantrag).
1. Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
2. Eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens muss gegeben sein.
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (01.08.2016 - 31.07.2021) erbracht wurden.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
1. Drei Referenzen über Prüfungen von Bauteilen oder Bauwerken analog DIN 1076
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung der Eignung wertungsfähig sein.
4. Nachweis der mindestens 10-jährigen Berufserfahrung des Bauwerksprüfingenieurs als Ingenieur / Architekt
siehe "Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags"
Für die Ausführung des Auftrags wird nach derzeitigem Stand eine Überprüfung im Sinne des SÜG gefordert. Die Überprüfung soll unmittelbar nach Abschluss dieses Verfahrens eingeleitet werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter der Bedingung, dass die Überprüfung positiv abgeschlossen wird.
Die Bewerber haben unter Verwendung des Formulars 125 zu erklären, dass sie alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen erfüllen, die zum Erhalt eines auf die Auftragsausführung erforderlichen Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden und für die rechtzeitige Beantragung der Sicherheitsüberprüfungen Sorge tragen werden.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz an die genannte Vergabestelle zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrags erfolgt der Ausschluss.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Hinweis - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
[Betrag gelöscht] EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem GZR erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/