RV Dienstleistungen zum GSB/CM für ITZBund Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.04 - 9974/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Dienstleistungen zum GSB/CM für ITZBund
Rahmenvertrag über Dienstleistungen zum GSB/CM (GSB7) für ITZBund
Rahmenvereinbarung über die Weiterentwicklung des Government Site Builders (GSB7/CM), Schulungen sowie Beratungsleistungen und Umsetzung / Pflege von Hosting-Mandanten im Informationstechnikzentrum Bund
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20 Millionen € abgerufen werden.
Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
- Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der jeweilige Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte CMS Entwicklung/Anpassung pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Jahresumsatz in dieser Sparte muss jeweils mindestens 2,0 Mio. € pro Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "42_Umsatzzahlen_3Jahre"
Referenzen
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur auftragsgegenständlichen Leistung ein. Hier ist der Bereich auf GSB auf Basis CoreMedia beschränkt, wovon mindestens eine Referenz ein Mindestvolumen von 250.000 € aufweisen muss. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "06_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Qualitätssicherung
Beschreiben Sie die in ihrem Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, nennen die entsprechend verantwortlichen Mitarbeite und gehen dabei auf die im gegenständlichen Bereich wesentlichen Faktoren ein.
Zusätzlich legen Sie bitte eine entsprechende Zertifizierung bei (z.B. EN ISO 900x ff. etc.), sofern vorhanden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "10_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen, z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Verpflichtungserklärung Scientology
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die "13_Verpflichtungserklaerung_Scientology" bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Erklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
- entfällt -
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung
(Das ITZBund, die nachfolgend aufgelisteten nutzungsberechtigten Behörden und alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung)
Abkürzung Name
BfDI Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BR Bundesrat
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
HS Bund Hochschule des Bundes
BfS Bundesamt für Strahlenschutz
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
UBA Umweltbundesamt
Bundesbank Bundesbank
BSI Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
ADS Antidiskriminierungsstelle des Bundes
BSG Bundessozialgericht
BISp Bundesinstitut für Sportwissenschaft
BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
PEI Paul‐Ehrlich‐Institut
BStU Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
BND Bundesnachrichtendienst
BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
BKG Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
BfJ Bundesamt für Justiz
BVA Bundesverwaltungsamt
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BKA Bundeskriminalamt
BPOL Bundespolizei
gtai Germany Trade and Invest GmbH
THW Technisches Hilfswerk
KStKGV Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
BAMF Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
BKM Bundesbeauftragter für Kultur und Medien
BNetzA Bundesnetzagentur
BMF Bundesministerium der Finanzen
BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BVersA Bundesversicherungsamt
BPA Presse und Informationsamt
BPRA Bundespräsidialamt
ITZBund Informationstechnikzentrum Bund
DWD Deutscher Wetterdienst
StBA Statistisches Bundesamt
BMI Bundesministerium des Innern
AA Auswärtiges Amt
BA Bundesagentur für Arbeit
BeschA Beschaffungsamt des BMI
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BGH Bundesgerichtshof
BMJ Bundesministerium der Justiz
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BfArm Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
BiB Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
RKI Robert Koch‐Institut
BZSt Bundeszentralamt für Steuern (ZIVIT)
BADV Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (ZIVIT)
BKartA Bundeskartellamt
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BfV Bundesamt für Verfassungsschutz
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und ‐prüfung (BAM)
Bundesarchiv Bundesarchiv
BfE Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
ZITIS Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
GBA Generalbundesanwalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.